Vergangenen Dienstag warfen die Verteidiger der beiden Angeklagten im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess der zuständigen Kammer am Landgericht Ingolstadt Befangenheit vor - und das kurz Bevor die Plädoyers beginnen sollten. Der Grund dafür war, dass die Kammer den Antrag des Münchner Anwalts Alexander Stevens, die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft aufzeichnen zu dürfen, kurz zuvor abgelehnt hatte. Nun wurde über den Befangenheitsantrag entschieden.
Ingolstadt
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