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Großrazzia gegen Kinderpornografie in Ingolstadt und der Region

Region Ingolstadt

Kampf gegen Kinderpornografie: Kripo durchsucht Wohnungen

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    Bei einer Razzia gegen Kinderpornografie haben Ermittler der Kriminalpolizei gemeinsam mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei insgesamt 13 Wohnungen in der Region rund um Ingolstadt durchsucht.
    Bei einer Razzia gegen Kinderpornografie haben Ermittler der Kriminalpolizei gemeinsam mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei insgesamt 13 Wohnungen in der Region rund um Ingolstadt durchsucht. Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

    Im Kampf gegen Kinderpornografie hat die Polizei am Dienstag eine große Durchsuchungsaktion organisiert. Im Laufe des Vormittags durchsuchten Polizeikräfte mehrere Wohnungen in der Region rund um Ingolstadt mit dem Ziel, Beweismittel für Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zu sichern.

    Großeinsatz gegen Kinderpornografie in Ingolstadt und Umgebung

    Dabei durchsuchten insgesamt 40 Beamte, darunter Kripo-Ermittler und Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei, insgesamt 13 Objekte. Sie trafen 13 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 Jahren und 66 Jahren an. Durchsucht wurden Privatwohnungen in den Gemeinden Pollenfeld, Vohburg, Reichertshofen, Reichertshausen, Pfaffenhofen, Neuburg, Karlskron, Gaimersheim und Ingolstadt.

    Im Zuge der Durchsuchungen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen durchgeführt wurden, stellten die Polizeikräfte umfangreiches Beweismaterial in Form von Smartphones, Computern (inklusive Laptops und Tablets) sowie weiteren Speichermedien sicher. Die Auswertung dieser Gegenstände dauert an. Bei drei Beschuldigten gab es eine erkennungsdienstliche Behandlung.

    Mit der Aktion will die Kriminalpolizei Ingolstadt zeigen, dass sich Straftäter in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken können. Nach aktueller Rechtslage stellt bereits der Besitz von Kinderpornografie, beispielsweise in Form von Fotos auf dem Smartphone, den Tatbestand eines Verbrechens dar, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird. (AZ)

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