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Fall Rupp: Freispruch im Fall Rupp: Aus Mangel an Beweisen

Fall Rupp

Freispruch im Fall Rupp: Aus Mangel an Beweisen

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    Richter Theo Ziegler (Mitte) verkündete gestern um Punkt 9.30 Uhr den Freispruch. Den Angeklagten sei nichts nachzuweisen, so seine Begründung.
    Richter Theo Ziegler (Mitte) verkündete gestern um Punkt 9.30 Uhr den Freispruch. Den Angeklagten sei nichts nachzuweisen, so seine Begründung. Foto: Foto: dpa

    Als der Richter den Freispruch verkündet, hört jeder im Sitzungssaal das Schluchzen. Nicht die Angeklagten reagieren so erlöst und emotional auf das Urteil, auf das sie seit zwei Jahren mit ihren Verteidigern hingearbeitet haben. Nein, es ist die Mutter von Matthias E., dem ehemaligen Freund der älteren Rupp Tochter, die ihre Gefühle und Tränen nicht mehr verbergen kann. So gut wie jeden Prozesstag hat sie ihren Sohn nach Landshut begleitet. Seit gestern weiß sie, dass es sich gelohnt hat ihrem Sohn beizustehen. Matthias E. ist – wie die anderen drei Angeklagten auch – vom Verdacht des Totschlags am Landwirt Rudolf Rupp freigesprochen. 

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