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Fäkalkeime im Wasser: Abkochanordnung in Gachenbach und Aresing

Neuburg-Schrobenhausen

Abkochanordnung für Gachenbach und Aresing

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    Für die Gemeinde Gachenbach und Teile der Gemeinde Aresing ist eine Abkochanordnung erlassen worden.
    Für die Gemeinde Gachenbach und Teile der Gemeinde Aresing ist eine Abkochanordnung erlassen worden. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbol)

    Bei einer Nachbeprobung im Wasserwerk der Beinberggruppe wurde ein Fäkalkeim (Enterokokke) festgestellt. Betroffen sind die Gemeinde Gachenbach und Teile der Gemeinde Aresing. Dieser Keim kann zu Infektionen vor allem im Magen-Darm-Bereich führen. Deshalb muss ab sofort das Wasser im Versorgungsbereich der Beinberggruppe für jegliche Verwendung abgekocht werden. Auch für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll nur noch abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

    Bürger werden gebeten, auch Nachbarn und Bekannte über die Anordnung zu informieren

    Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebots das Wasser sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen lassen, teilt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit. Eine Chlorung erfolgt zurzeit nicht, da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet sei, heißt es weiter.

    Die Bürger werden gebeten, auch Ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren. Weitere Maßnahmen werden aktuell in die Wege geleitet und zeitnah über die Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (www.neuburg-schrobenhausen.de) kommuniziert. Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht das Gesundheitsamt unter der Telefon 08431/57-500 zur Verfügung.

    Betroffen sind folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile:

    Gemeinde Gachenbach: Gachenbach, Weilach, Sattelberg, Peutenhausen, Osterham, Westerham, Habertshausen, Ried, Birglbach, Flammensbach, Labersdorf, Hardt, Etzlberg, Spitalmühle, Weng

    Gemeinde Aresing: Aresing, Autenzell, Rettenbach, Oberweilenbach, Unterweilenbach, Rosensteig, Rosenberg, Gütersberg

    Nicht betroffen sind die Gemeindeteile Niederdorf, Oberlauterbach, Hängtal

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