Hätte er seiner Kuh viele Schmerzen ersparen können? Um diese Frage drehte sich eine Verhandlung am Ingolstädter Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein Landwirt aus dem Landkreis Eichstätt. Im Herbst 2022 musste eines seiner Tiere eingeschläfert werden, weil es mit einer starken Lähmung auf der Weide stand. Der Hinweis auf das kranke Tier war aus der Bevölkerung eingegangen. Ob es sich dabei um ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz handelt, musste Richter Peter Hufnagl entscheiden.
Eichstätt