Den Schmerz und das Leid nach einem tödlichen Unfall kann ein Gerichtsurteil kaum lindern, aber es soll Ausdruck von Recht und Gerechtigkeit sein. So verhält es sich auch im Fall eines 57-jährigen Landwirts aus dem Gemeindebereich Ehekirchen, den das Amtsgericht Neuburg am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt hat. Der Strafbefehl hatte ursprünglich auf 12.000 Euro gelautet.
Ehekirchen