Nachdem die neue Kläranlage und die Sanierung des Kanalnetzes in Weidorf abgerechnet und im Oktober bereits die Herstellungsbeiträge, welche die angeschlossenen Bürgerinnen und Bürger leisten müssen, angepasst worden sind, hat die Gemeinde Ehekirchen nun auch die Abwassergebühren neu festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 liegen die Gebühren für Schmutzwasser bei 2,53 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser bei 0,16 Euro pro Kubikmeter. Davor lagen die Gebühren bei 2,13 Euro und 0,20 Euro, die Anpassung bedeutet also eine Erhöhung beim Schmutz- und eine Minderung beim Niederschlagswasser.
Kalkulation aus dem Jahr 2023 musste angepasst werden
Ursprünglich war die Kalkulation aus dem Jahr 2023 auf vier Jahre ausgelegt gewesen, weil aber die Investitionen in die Abwasserbeseitigung zu 15 Prozent über die Abwassergebühren finanziert werden müssen, hätte die Gemeinde die Maßnahmen vorfinanzieren müssen. „Da haben wir derzeit aber nicht das Geld dafür. Und bei solch gravierenden Änderungen der Berechnungsgrundlage ist es meiner Ansicht nach ein Muss, die Gebühren auch unterjährig anzupassen“, sagte Gamisch bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats am Dienstag.
In diesem Zuge präsentierte er dem Gemeinderat eine Übersicht der Abwassergebühren in anderen, vergleichbaren Gemeinden, um deutlich zu machen, dass die Gebühren in Ehekirchen vergleichsweise niedrig seien. So müssen etwa die Bürgerinnen und Bürger in Burgheim, Königsmoos und Karlshuld zwischen 3,62 Euro und 4,77 Euro pro Kubikmeter zahlen, und damit deutlich mehr als die Ehekirchener.
Keine Gebührenerhöhung zur Verbesserung der Finanzlage in Ehekirchen
Das veranlasste Gemeinderat Christian Badstieber (CSU) nachzufragen, ob man angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde die Gebühren nicht noch erhöhen könnte. Das aber sei nicht möglich, so Günter Gamisch. „Der Gedanke ist natürlich gut, allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass es keine Unter- oder Überdeckung der tatsächlichen Kosten geben darf.“ Dementsprechend sei es erforderlich, „nahezu eine Punktlandung hinzulegen“, weil jeder Fehlbetrag im nächsten Zeitraum ausgeglichen werden müsste. „Daher können wir nicht mehr verlangen.“
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