Der Begriff ist mehr als sperrig und die Definition nicht gerade unkompliziert: die gesplittete Abwassergebühr. Konkret geht es darum, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser nicht mehr zusammen, sondern getrennt zu erheben. Das soll ab 1. Januar nun auch in Ehekirchen gelten, der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Dienstagabend für die Einführung der neu berechneten Gebühr - nicht zuletzt auch, weil die bisherige Berechnung der
Ehekirchen