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Crash im Neuburger Wohngebiet: Gericht verurteilt Unfallfahrer von Heinrichsheim

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Crash im Wohngebiet: Gericht verurteilt Unfallfahrer von Heinrichsheim

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    In der Matthias-Bauer-Straße in Heinrichsheim gilt eigentlich ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Im April 2023 krachte dort ein 33-Jähriger mit seinem voll besetzen Audi A3 gegen ein geparktes Auto. Das Neuburger Amtsgericht hat ihn mittlerweile verurteilt.
    In der Matthias-Bauer-Straße in Heinrichsheim gilt eigentlich ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Im April 2023 krachte dort ein 33-Jähriger mit seinem voll besetzen Audi A3 gegen ein geparktes Auto. Das Neuburger Amtsgericht hat ihn mittlerweile verurteilt. Foto: Andreas Zidar/Feuerwehr Neuburg (Archivbilder)

    Die Matthias-Bauer-Straße führt durch eine beschauliche Wohngegend im Neuburger Stadtteil Heinrichsheim. An einem Samstagnachmittag im April vergangenen Jahres war es dort mit dem Frühlingsidyll schlagartig vorbei. Der Fahrer eines voll besetzen Audi A3 war, von der Sudetenlandstraße kommend, viel zu schnell unterwegs, verlor an einer Straßenkuppe die Kontrolle über seinen Wagen und krachte gegen ein geparktes Auto. Die fünf Insassen, die nicht angeschnallt waren, wurden allesamt schwer verletzt. Mittlerweile ist in diesem Fall ein Urteil gefallen.

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    1 Kommentar
    Ludwig Turban

    Armes Autoland Deutschland und die dahingehend verbogene Rechtssprechung. Meine Meinung: der Fahrer ist als „ungeeignet zum führen von Fahrzeugen“ einzustufen - mit Führerscheinentzug auf Lebenszeit. Aber das Autofahren ist wohl existenzielles Grundrecht. Hoffen wir, dass diese Entscheidung nicht in naher oder ferner Zukunft erneut Opfer fordern wird…

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