Der Gesetzgeber fordert, dass Areale, in denen ein Hochwasser statistisch mindestens einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden müssen. Ziel ist es, Schäden durch Hochwasser zu verringern bzw. zu vermeiden. Aufgrund dieser Verpflichtung hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine so genannte Überschwemmungsgebietsverordnung für die Kleine Paar auf dem Gebiet der Gemeinden Burgheim, Oberhausen und Rennertshofen erlassen, die am 10. Februar in Kraft trat.
Burgheim