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Bergheim: Das sind die Regeln für Freiflächen-PV-Anlagen in Bergheim

Bergheim

Das sind die Regeln für Freiflächen-PV-Anlagen in Bergheim

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    Auf Regeln für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen einigte sich am Montag der Bergheimer Gemeinderat (Symbolbild).
    Auf Regeln für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen einigte sich am Montag der Bergheimer Gemeinderat (Symbolbild). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

    Um das von der Bundesregierung vorgegeben Ziel, bis 2045 treibhausneutral zu sein, zu erreichen, braucht es auch in Bergheim Photovoltaik (PV). Noch genauer: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, also Anlagen, die nicht auf Gebäuden, sondern auf dem Boden, beziehungsweise auf einem Acker installiert werden. Für den Bau solcher Anlagen in Bergheim schafft die Gemeinde nun Klarheit: Wo solche Anlagen grundsätzlich infrage kommen, und wie diese dann aussehen sollten, darüber hat der Bergheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend beraten und sich auf einige Kriterien verständigt, die mögliche Anlagen erfüllen müssen. Bürgermeister Tobias Gensberger legte besonderen Wert darauf, dass das Wachstum der Gemeinde dabei nicht beeinträchtigt wird. 

    Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen: Bergheimer Gemeinderat stellt Kriterien auf

    1000 Meter Abstand zur Ortsgrenze hatte Gemeinderat Engelbert Winter vorgeschlagen. Über die sogenannte "Pufferzone", also der Abstand, mit dem PV-Freiflächenanlagen zur Ortsgrenze aufgebaut werden dürfen, wurde am Montagabend intensiv diskutiert. Auch 200 und 400 Meter standen im Raum. Hintergrund ist, dass PV-Anlagen bei zukünftigen Siedlungserweiterungen im Weg stehen könnten, wenn man sie zu nahe an die Ortsgrenze baut. "Mir geht es um die gemeindliche Entwicklung", sagte Bürgermeister Gensberger. "Da würden 350 Meter Abstand schon langen." Der Gemeinderat folgte schließlich mehrheitlich dem Vorschlag des Rathauschefs, der so auch im ursprünglichen Entwurf stand. Auch die Vize-Bürgermeisterin Claudia Heinzmann schloss sich Gensberger an: "Es geht darum, dass wir uns nicht selber knebeln in der Ortsentwicklung." 

    Des Weiteren, so die Kriterien des Gemeinderates, dürfen die Freiflächen-PV-Anlagen nicht in Siedlungsgebieten, Landschaftsschutz-, Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten aufgestellt werden und maximal 3,5 Meter hoch sein. Auch "Grundstücke mit Böden, die sehr gut für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind", schließt der Gemeinderatsbeschluss vom Montag für Freiflächen-PV-Anlagen aus. Insgesamt soll nicht mehr als 1,3 Prozent der Bergheimer Gemeindefläche für PV-Anlagen genutzt werden, das entspricht in etwa 38 Hektar.

    PV-Anlagen sollen in Bergheim bleiben und nicht nach außen verkauft werden

    Ebenfalls sah der ursprüngliche Entwurf der Gemeindeverwaltung vor, dass entsprechende Anlagen "eingegrünt" werden müssen, also die Fläche unter und neben der Anlage mit heimischen Pflanzen bepflanzt werden soll. Diesen Punkt strich der Gemeinderat ersatzlos, da, so der Tenor im Gremium, ein Projekt der erneuerbaren Energien nicht an ein paar fehlenden oder falschen Pflanzen scheitern solle. "Ich finde es schon komisch, dass man für ein grünes Energie-Thema noch eine Begrünung braucht", sagte einer der Räte. Wahrscheinlich ist, dass Kreis-, Bezirks- oder Landesbehörden, sowieso noch Vorgaben zu einer möglichen Begrünung machen werden, da brauche es nicht noch extra Regeln für die Gemeinde, sagte der Bürgermeister.

    Eine weitere Vorgabe betrifft den "ständigen Betriebssitz des Betreibers" der Anlage. Dieser muss sich laut Gemeinderatsbeschluss in Bergheim befinden, damit die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb auch in Bergheim bleiben und die PV-Anlage nicht an irgendeinen Großinvestor, vielleicht sogar ins Ausland, verkauft wird. "Wir hatten diesen Fall schon", sagte der Bürgermeister. Die bisher einzige Bergheimer Freiflächen-PV-Anlage - sie befindet sich im Bergheimer Süden zwischen Klärwerk, Wertstoffhof und Donau - wurde Gensberger zufolge schon mehrmals verkauft, zuletzt an einen chinesischen Investor. Das soll in Zukunft vermieden werden. Als Beispiel nannte Gensberger auch das Bergheimer Wasserkraftwerk, das jährlich in etwa 100 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt, der Gemeinde jedoch nur etwa 1000 Euro Gewerbesteuereinnahmen brächte, da der Betreiber, der Großkonzern Uniper, seinen Sitz in Düsseldorf hat.

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