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Neuburg-Schrobenhausen: Zu hohe Inzidenz: Keine Öffnung für Außengastro und Kinos im Raum Neuburg

Neuburg-Schrobenhausen

Zu hohe Inzidenz: Keine Öffnung für Außengastro und Kinos im Raum Neuburg

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    Die Außengastronomie darf ab 22. März im Kreis Neuburg-Schrobenhausen nicht öffnen.
    Die Außengastronomie darf ab 22. März im Kreis Neuburg-Schrobenhausen nicht öffnen. Foto: Elisa Glöckner (Symbolbild)

    Die Infektionszahlen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen steigen an. Dementsprechend weist auch die Sieben-Tage-Inzidenz eine Tendenz nach oben auf. Für Donnerstag, 18. März 2021, steht der Inzidenzwert des RKI zwar noch aus, doch weisen interne Berechnungen einen weiteren Anstieg auf, teilt das Landratsamt in einer ersten Pressemitteilung mit.

    Keine stabile Corona-Inzidenz im Raum Neuburg

    Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV, §27) sieht frühestens ab dem 22. März 2021 eine Öffnung der Außengastronomie, der Kinos und Theater sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich vor. "Jedoch erfolgen die weiteren Öffnungsschritte nicht automatisch", heißt es in dem Schreiben weiter.

    Ausschlaggebend nämlich ist eine stabile oder rückläufige Inzidenz, die über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen unter 100 liegt. Diese Vorgaben werden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen derzeit aber nicht erfüllt.

    Weitere Information dazu folgen. (nr)

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