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Weichering: Welches Ehrenamt ist einen Bauplatz in Weichering wert?

Weichering

Welches Ehrenamt ist einen Bauplatz in Weichering wert?

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    Wer sein Traumhaus bauen möchte, braucht dazu ein Grundstück. Das ist nicht nur teuer, sondern auch rar. Über einen Punktekatalog versuchen Kommunen, die Plätze möglichst gerecht zu verteilen. 
    Wer sein Traumhaus bauen möchte, braucht dazu ein Grundstück. Das ist nicht nur teuer, sondern auch rar. Über einen Punktekatalog versuchen Kommunen, die Plätze möglichst gerecht zu verteilen.  Foto: Adobe Stock

    „Braucht’s ned glauben, dass ihr da eine gerechte Lösung findet’s!“ Als Geschäftsführer Werner Seitle in der Gemeinderatssitzung am Montagabend in Weichering diesen Satz sagt, hatte die Diskussion im Gremium gerade begonnen, sich im Kreise zu drehen. Wer bekommt wie viele Punkte, wenn er einen Bauplatz in Weichering oder Lichtenau möchte? Wer soll und darf bevorzugt werden? Es ist eine Frage, bei der es schon vor vier Wochen unter den Gemeinderäten geknirscht hatte. Von „Diskriminierung“ war da die Rede. Und wie es scheint, lag Gernot Etzlstorfer mit seiner geäußerten Kritik nicht ganz falsch.

    „Wie zu erwarten, müssen wir den ersten Entwurf überarbeiten“, sagte Thomas Mack in der Sitzung. Der bayerische Gemeindetag als Rechtsaufsicht für die Kommunen hatte die Erstfassung des Punktekatalogs moniert, in dem die Vergabekriterien für die Bauplätze in der Gemeinde Weichering festgelegt worden waren. Dass es Beanstandungen gab, überraschte das Gremium offenbar nicht. Keiner in der Gemeindeverwaltung habe die juristische Kompetenz für die rechtlich zulässigen Grundlagen. „Genau aus diesem Grund haben wir ja den Gemeindetag, damit dieser unseren Vorschlag überprüft“, begründete Mack im Gespräch mit der NR das Vorgehen. Es sei kein Geheimnis, dass die Gemeinde über die Vergabekriterien eine maximal mögliche Bevorzugung der Einheimischen erwirken möchte. Bei der Beurteilung, wie weit dies rechtlich möglich ist, müsse der Gemeindetag helfen.

    Bauplätze in Weichering: Maximal 100 Punkte können erreicht werden

    Und so kam, wie es kommen musste: In der Sitzung am Montag lagen dem Gemeinderat die überarbeiteten Vergaberichtlinien als Diskussionsgrundlage vor. Die wesentlichste Änderung dabei: Wohnsitz und Ehrenamt – also Bereiche, in denen Einheimische punkten können – werden nur noch mit maximal 50 von 100 Punkten bewertet. In der Erstfassung waren dafür 70 Punkte vorgesehen, was Etzlstorfer als unzulässige Bevorzugung von Einheimischen kritisiert hatte. Für bereits vorhandenes Wohneigentum, persönliche Einschränkungen und die familiäre Situation sind weitere 50 Punkte möglich. Zuvor waren es 35.

    Über diese grundsätzliche Aufteilung gab es im Gremium keine Diskussion. Wohl aber über die Details. Ist Ehrenamt gleich Ehrenamt oder gibt es Aufgaben, die mehr wert sind als andere und deshalb auch stärker bei der Bauplatzvergabe wiegen sollen? Also konkret: Soll jemand, der sich als Schülerlotse engagiert, dieselben Chancen auf einen Bauplatz bekommen wie jemand, der im Rettungsdienst tätig ist? „Ja“, war etwa die Antwort von Andrea Appel-Fischer und „nein“ die von Karl Beck, weil sowohl die Bedeutung als auch der zeitliche Einsatz nicht miteinander zu vergleichen seien, so seine Meinung. Dieselbe Frage stellte sich auch bei Mitgliedern innerhalb eines Vereins: Muss die Funktion eines Vorsitzenden stärker bewertet werden als die eines Kassiers? „Ein Kassier von heute kann morgen zu einem Vorsitzenden gewählt werden“, lautete der Einwand von Andrea Appel-Fischer.

    Einheimische sollen bevorzugt Bauplätze in Weichering bekommen

    Kopfzerbrechend bereitete den Gemeinderäten auch die Bewertung der familiären Situation der Baubewerber. Bei einem Ehepaar ist die Sachlage klar. Doch wann ist eine Partnerschaft eine ernstzunehmende Angelegenheit? Wenn man seit drei Jahren zusammenlebt, lautet der Vorschlag aus dem Gremium, woraufhin Werner Seitle die nicht ganz unberechtigte Frage stellte: „Und wie will man das nachweisen?“ Eine gemeinsame Wohnadresse als Beweis wurde nach kurzem Hin und Her wieder verworfen, weil Beziehungen mit getrennten Haushalten ebenfalls ihre Berechtigung haben. Als halbwegs akzeptablen Kompromiss schlug Georg Niedermeier deshalb vor, eine Partnerschaft ohne Trauschein einer Ehe dann gleichzusetzen, wenn es einen gemeinsamen Kaufvertrag gibt.

    Überprüfen lassen will die Gemeinde den Aspekt, dass nach dem derzeitigen Entwurf eine alleinerziehende Person mit einem Kind weniger Punkte erhält als ein Ehepaar mit einem Kind. „Das könnte diskriminierend sein“, vermutete Thomas Mack.

    Alles in allem wird der Punktekatalog in der überarbeiteten Version jetzt erneut dem bayerischen Gemeindetag zur Prüfung vorgelegt. In der finalen Entscheidung wird dann wohl auch wieder Gernot Etzlstorfer mit abstimmen. Der hatte sich am Montag krank gemeldet, ließ aber tags darauf im Gespräch mit der Neuburger Rundschau wissen, dass er gegen den zweiten Entwurf im Wesentlichen nichts mehr einzuwenden hat.

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