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Weichering: Tempo 30 in Lichtenau ist nicht rechtens

Weichering

Tempo 30 in Lichtenau ist nicht rechtens

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    Die 30er-Schilder in der Windener Straße in Lichtenau werden wohl abgebaut werden müssen.
    Die 30er-Schilder in der Windener Straße in Lichtenau werden wohl abgebaut werden müssen. Foto: Claudia Stegmann

    Demnächst werden Autofahrer durch die Windener Straße in Lichtenau wohl wieder mit Tempo 50 fahren dürfen. Diese Vermutung liegt zumindest nach der jüngsten Überprüfung des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen nahe. Denn die Kreisbehörde hat festgestellt, dass es für die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h keine rechtliche Grundlage gibt und infolgedessen die 30er-Schilder entfernt werden müssen. Die Krux an der Geschichte: Das illegale Tempolimit besteht bereits seit sieben Jahren und wäre wohl niemandem aufgefallen, hätte nicht ein

    Doch von Anfang an: Anwohner der Windener Straße hatten mehrfach moniert, dass Autofahrer immer wieder zu schnell durch die Wohnstraße fahren würden, weshalb sich der Gemeinderat Anfang 2013 dazu entschieden hat, dort probeweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen. Georg Niedermeier, der auch schon damals im Gremium saß, erinnert sich an die Entscheidung: Über ein halbes Jahr hinweg sollte damals kontrolliert werden, ob ein Tempolimit den gewünschten Effekt erzielt. Die Probephase war per Gemeinderatsbeschluss bis 31. Juli 2013 begrenzt. Ob eine 30er-Begrenzung an dieser Stelle überhaupt rechtlich zulässig ist, sei damals nicht geprüft worden, sagte er in der Gemeinderatssitzung am Montag.

    Lichtenau: Ein Anwohner hält Tempo 30 für nicht ausreichend

    Die Testphase verstrich, die 30er-Schilder blieben trotzdem stehen – bis heute. Offenbar wollte der Gemeinderat dem Wunsch der Anlieger nach einem Tempolimit nachkommen, vergaß oder ignorierte aber, in diesem Zusammenhang die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

    Die Jahre vergingen, ohne dass es diesbezüglich Beanstandungen von irgendeiner Seite gab – bis sich ein Lichtenauer Bürger ans Innenministerium wandte. Seiner Meinung nach brachte die Geschwindigkeitsbegrenzung nämlich nicht den gewünschten Erfolg. Nach wie vor würden zu viele Autofahrer zu schnell durch die Straße fahren. Andere bzw. weitergehende Maßnahmen müssten deshalb in der Windener Straße unternommen werden. Das

    In der Windener Straße gibt es keine Rechtsgrundlage für Tempo 30

    Auf dem üblichen Dienstweg nahm das Innenministerium daraufhin Kontakt mit dem örtlichen Landratsamt auf, mit der Bitte, die Angelegenheit zu prüfen. Und dabei kam nun zutage, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Windener Straße jeglicher Grundlage entbehrt. Für eine 30er-Zone muss es nämlich einen Grund geben – etwa einen Kindergarten (wie es in der Hauptstraße der Fall ist), eine Schule, eine Bushaltestelle, einen abschüssigen oder uneinsichtigen Bereich oder sonstige Gefahrenstellen. All dies sei in der Windener Straße nicht gegeben, und deshalb sei das Tempolimit auch nicht gerechtfertigt. Auch die Forderung von Bürgern, die Geschwindigkeit zu drosseln, sei kein ausreichender Grund für Tempo 30, urteilt das Landratsamt.

    Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nun aller Voraussicht nach aufgehoben werden muss. „Es war gut gemeint, aber die Grundlage ist nicht rechtens“, sagte 2. Bürgermeister Thomas Fürst in der Sitzung. Ihre Einschätzung wird das Landratsamt nun an das Innenministerium weiterleiten. Dieses wird dann wiederum entscheiden, was mit der 30er-Beschränkung passiert. Die Antwort des Ministeriums wird die Gemeinde abwarten und dementsprechend dann handeln, sagte Fürst.

    Tempo 30 in der Windener Straße: Strafzettel bleiben gültig

    Einen interessanten Einwand brachte Gernot Etzlstorfer in diesem Zusammenhang auf den Tisch. Er stellte infrage, ob Strafzettel, die in den vergangenen Jahren auf einer offenbar nicht rechtlich gesicherten Grundlage ausgestellt wurden, überhaupt gültig seien. Auf Nachfrage der Neuburger Rundschau hieß es dazu seitens der Polizei Neuburg: Ja, wer geblitzt wurde, kann sein Bußgeld nicht anfechten. Selbst wenn Verkehrszeichen rechtswidrig aufgestellt worden seien, müssten sie beachtet werden, erklärt Verkehrspolizist Franz Sailer. Das hätte ein Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn Verkehrsschilder offensichtlich willkürlich aufgestellt worden seien. Dies sei in der Windener Straße jedoch nicht der Fall.

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