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Wahl: Benachrichtigungsbriefe zugestellt

Wahl

Benachrichtigungsbriefe zugestellt

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    Neuburg Für die am 15. September stattfindende Landtags- und Bezirkstagswahl sowie die Bundestagswahl am 22. September sind knapp 21000 Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt hat in den vergangenen Wochen die sogenannten Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Wer bis heute noch keinen Brief für die jeweilige Wahl erhalten hat, sollte sich bei der Stadt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.

    Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens drei Monaten in Neuburg mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Der städtische Wahlsachbearbeiter Michael Sedlak empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag aufzubewahren. Denn sie helfen, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen. Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes stehen die Adresse und das Wahllokal.

    Die Lokale haben an den beiden Sonntagen, 15. und 22. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und deshalb Briefwahl machen wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlich, per E-Mail, online (www.neuburg-donau.de) oder persönlich – nicht telefonisch – beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite des Briefes gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten – die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Zwar können am Wahltag auch diejenigen wählen, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief verloren oder vergessen haben, dann ist allerdings die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Fragen zum Thema beantwortet Michael Sedlak unter 08431/55-316 oder -318, E-Mail: michael.sedlak@neuburg-donau.de

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