Wer dieser Tage nachts ein Taxi braucht, wird im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vergeblich warten. Denn mit einer entsprechenden Verfügung hat das Landratsamt die Taxiunternehmen von der Betriebspflicht entbunden, zwischen 22 und 6 Uhr bereitstehen zu müssen. Bis 19. April gilt die coronabedingte Regelung. Wer bis dahin trotzdem nachts ein Taxi benötigt, muss es vorbestellen. Der Grund liegt auf der Hand: Seit die Gastronomiebetriebe geschlossen und Kulturveranstaltungen ausgesetzt sind, mussten die Taxiunternehmen zwar vorhalten, Fahrkunden gab es aber nicht mehr.
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