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Veranstaltung: Klarheit bei Beschäftigung von ausländischen Fachkräften

Veranstaltung

Klarheit bei Beschäftigung von ausländischen Fachkräften

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    Andrea Haslauer (l.) und Stefanie Bindauf von der Wirtschaftsförderung sowie Emmy Böhm (r.) von der Ausländerbehörde.
    Andrea Haslauer (l.) und Stefanie Bindauf von der Wirtschaftsförderung sowie Emmy Böhm (r.) von der Ausländerbehörde. Foto: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

    Wann gilt ein ausländischer Bewerber als „Fachkraft“? Wie sieht das Verfahren zur Anerkennung als

    Anfang Oktober lud die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen zum dritten Mal in Folge Arbeitgeber zum Thema „Integration von ausländischen Mitbürgern in den Arbeitsmarkt“ ein. Diesmal stand die Beschäftigung von qualifizierten ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen im Focus. Stephan Schiele, Koordinator von „Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH“ beantwortete die Fragen ausführlich für die anwesenden Unternehmen. Sabine Schneider, stellvertretende Landrätin des Landkreises

    In den Pflegeberufen beispielsweise trete der Fachkräftemangel in Zeiten der Pandemie noch schwerwiegender hervor. Daher begrüßte sie ausdrücklich das Engagement von Wirtschaftsförderung und Ausländerbehörde, die gemeinsam als verlässlicher Ansprechpartner für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen wollen, zur Verfügung stehen. Nach dem Vortrag standen Experten der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur nochmals für Fragen der Unternehmen zur Verfügung – natürlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes. (nr)

    Arbeitgeber, die Hilfe benötigen, können sich gerne an das Ausländeramt sowie die Wirtschaftsförderung unter auslaenderamt@neuburgschrobenhausen.de bzw. wirtschaftsfoerderung@neuburgschrobenhausen.de oder Telefon 08431/57-0 wenden.

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