Der Messerstecher vom Kreuztor muss fünf Jahre in Haft
Von Harald Jung|
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Der Messerstecher vom Kreuztor muss fünf Jahre absitzen. Foto: Foto: Harald Jung
Ingolstadt „Mit diesem Urteil könnte man leben“, sagte Rechtsanwalt Uwe Steffen nach der eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. Ob sein Mandant derselben Meinung ist, muss sich erst noch zeigen.