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Urteil: Gutsherrenart

Urteil

Gutsherrenart

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    Von Mitgefühl, Menschlichkeit und Einsicht war die Rede in den Plädoyers und später in der Urteilsbegründung, als gestern am Amtsgericht Pfaffenhofen der Prozess um die tragische Entenjagd mit zwei Toten (33 und 70) zu Ende ging. Aber von Reue oder Mitgefühl war der Angeklagte weit entfernt. "Bayern, Seite 15

    Nicht nur Opferanwalt Michael Regler, auch viele Prozessbeobachter hatten dem angeklagten Gutsherrn vorgeworfen, das Verfahren in einer abgehobenen Art zu verfolgen, wie man sie Menschen seines Standes gerne nachsagt. Und, dass er andere Prozessbeteiligte herabwürdige oder mit „flapsigen Bemerkungen“ ins Lächerliche ziehe, wie es Regler dem Mann in seinem Plädoyer vorwarf. Regler vertritt die Eltern des bei dem Jagdunfall auf dem Teichgut Einberg (Geisenfeld) s ums Leben gekommenen 33-Jährigen aus

    Auch dann nicht, als der 69-Jährige nach den unmissverständlichen Aufforderungen das letzte Worte hatte: Er schließe sich den Worten seines Verteidigers Walter Gräf an, sagte er nur. Gräf hatte Freispruch gefordert. Der Gutachter, der eine erhebliche Überladung des Bootes annimmt, sei gar nicht qualifiziert für solche Untersuchungen, sagte Gräf. Außerdem müsse man ein gravierendes Mitverschulden der Getöteten sehen. Schließlich habe keiner eine Schwimmweste übergezogen, obwohl welche vorhanden waren.

    Ganz anders sieht Staatsanwalt Jürgen Staudt den Fall. „Das Boot war überladen!“, stellte er fest und stützte den Gutachter: Im Grunde könne sich eigentlich jeder Mensch vorstellen, dass ein nur knapp vier Meter langes Boot nicht fünf Erwachsene plus Waffen und Munition aufnehmen könne. Außerdem sei es ein reines Ruderboot gewesen, an das man auch noch einen schweren Außenbordmotor gehängt habe, was unzulässig sei.

    Ein Mitverschulden der Opfer sei sicherlich vorhanden, das des Jagdherren aber weitaus größer: „Er hat die Jagdgesellschaft auf das Boot eingeteilt und auch noch einen äußerst unerfahrenen Bootsführer eingesetzt“, sagte Staudt. Am Steuer war ein 37-Jähriger aus dem Raum Regensburg, der zunächst auch auf der Anklagebank saß. Als er nach dem Auftritt des Gutachters beim zweiten Verhandlungstag am Mittwoch seine Felle davonschwimmen sah, gab der Mann auf und akzeptierte den Strafbefehl (120 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4800 Euro) plötzlich doch.

    „Er hat die Konsequenzen gezogen. Das ist eine respektable Erscheinung“, würdigte Vorsitzender Richter Jochen Metz die Haltung des zunächst Mitangeklagten. Dieser Mann habe eingestanden, dass er Fehler gemacht habe. Dem Gutsherren wünschte er dies: „Ich hoffe für Sie, dass Sie das eines Tages auch können.“ Wohl eher nicht: Der Mann war über seine Verurteilung so empört, dass er während der Urteilsbegründung vorzeitig den Saal verlassen wollte, was sein Anwalt aber verhindern konnte. Wie erwartet verkündete Gräf später, dass man in Berufung gehen wird.

    Richter Metz lastet dem Fischzüchter „gravierende“ Verstöße gegen Sorgfaltspflichten an. Beim Strafmaß überbot er den Staatsanwalt, was die Höhe des Tagessatzes betrifft. Metz legte ihn auf 140 Euro fest, insgesamt sind es 19600 Euro Geldstrafe – „Es trifft ja keinen ganz armen Mann“, meinte der

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