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Umwelt: PFC: Nato-Flugplatz in Neuburg muss saniert werden

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PFC: Nato-Flugplatz in Neuburg muss saniert werden

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    Mehrere Flächen auf dem Nato-Flugplatz in Neuburg-Zell sind mit per und polyfluorierten Chemikalien (PFC) kontaminiert. An zwei Stellen beginnt nun die Sanierung. Untersuchungen werden auch außerhalb des Flugplatzgeländes fortgeführt.
    Mehrere Flächen auf dem Nato-Flugplatz in Neuburg-Zell sind mit per und polyfluorierten Chemikalien (PFC) kontaminiert. An zwei Stellen beginnt nun die Sanierung. Untersuchungen werden auch außerhalb des Flugplatzgeländes fortgeführt. Foto: Ulrich Wagner

    Abgeschlossen sind nun die Detailuntersuchungen der zwei mit per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) kontaminierten Flächen auf dem Nato-Flugplatz in Neuburg-Zell. Wie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) über das Landratsamt mitteilen lässt, wurden im Bereich des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens sowie der Alten Feuerwache erhebliche PFC-Kontaminationen gemessen. Diese machen eine Sanierung erforderlich. Um festzulegen, welche Maßnahmen diesbezüglich zielführend sind, wird die

    Wie berichtet sind viele Militärgelände mit den giftigen Stoffen belastet, weil PFC einst in Löschschaum verwendet wurde. Seit 2011 darf PFC nicht mehr verwendet werden. Die Chemikalie umfasst eine Gruppe von mehr als 3000 Stoffen, die im Verdacht stehen, krebsfördernd zu sein. Bürger aus der Umgebung können noch bis Ende 2024 Schäden melden.

    Auch dem Flugplatzgelände in Neuburg-Zell werden acht weitere Flächen genauer untersucht

    Neben den beiden oben genannten kontaminierten Flächen wurden auch zwölf kontaminationsverdächtige Flächen auf dem Nato-Flugplatz untersucht und ein Endbericht der Orientierenden Untersuchungen erstellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass für acht Flächen Überschreitungen der Schwellenwerte gemessen wurden. Auch hier hat die Bundeswehr zugesagt, eine Detailuntersuchung zu beauftragen.

    Nachdem die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung abgeschlossen waren, hatte Landrat Peter von der Grün am vergangenen Donnerstag zu einem Arbeitskreis ins Landratsamt eingeladen, an dem neben Fachabteilungen des Landratsamtes auch Vertreter folgender Behörden das weitere Vorgehen abstimmten: Bundesamt fur Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Taktisches Luftwaffengeschwader 74, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Staatliches Bauamt

    Auch ausgewählte Grund- und Oberflächengewässer werden jetzt innerhalb und außerhalb des Fluplatzes untersucht

    Als weitere Maßnahme regte das Wasserwirtschaftsamt aufgrund der PFC-Konzentrationen in Grund- und Oberflächenwasser ein Monitoring an ausgewählten Grund- und Oberflächengewässer-Messpunkten innerhalb und außerhalb des Flugplatzes an. Wie das Landratsamt wissen lässt, sollen hierfür Grundwasser-Messstellen ausgewählt werden, die zu sicheren Aussagen zum Abstrom und Verlauf einer möglichen PFC-Fahne außerhalb der Liegenschaft führen.

    Um die Auswirkung von erhöhten PFC-Werten in Oberflächengewassern und Bewässerungsbrunnen auf die Garten- und Feldfrüchte sowie Eier, Fisch und Wild zu untersuchen, hat das Landratsamt 2019 ein Lebens- und Futtermittel-Monitoring begonnen, das fortgeführt wird. Für belastbare Ergebnisse, sind jedoch weitere Proben erforderlich, die Angler, Gartenbesitzer und Landwirte dem Veterinäramt in Neuburg zur Verfügung stellen können.

    Die Frist von etwaigen Schadensansprüchen endet am 31. Dezember 2024

    Zum Thema Schadensersatzansprüche wieß das BAIUDBw darauf hin, dass die Bundeswehr einen zeitlich und räumlich begrenzten „Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzforderung“ der Anwohner in Neuburg anbietet. Dazu muss jeder Betroffene schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Wie weiter mitgeteilt wird, ist eine Bezifferung der Schäden zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen endet spätestens am 31. Dezember 2024. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.

    Erst am Montag war auf dem Flugplatz im oberbayerischen Manching mit der Reinigung des PFC-verunreinigten Grundwassers begonnen worden. PFC-Belastungen wurden beispielsweise auch im Boden des US-Militärflugplatzes im mittelfränkischen Ansbach gefunden.

    Das Altplastenprogramm der Bundeswehr

    In Bezug auf die PFC-Belastung auf Standorten der Bundeswehr wurde ein Altlastenprogramm aufgelegt. Dieses ist dreistufig aufgebaut:

    In Phase I werden kontaminationsverdachtige Flächen erfasst und bewertet, in den Phasen IIa/IIb erfolgen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In den Phasen IIIa bis IIIc erfolgen schließlich die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge. (mari/nr)

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