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Treidelheim: So will die Heimberggruppe Alteinwohner künftig entlasten

Treidelheim

So will die Heimberggruppe Alteinwohner künftig entlasten

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    Bei kühlen fünf Grad und dementsprechend warm angezogen hielten die MItglieder des Zweckverbandes Heimberggruppe ihre Sitzung im Freien ab. Grund für die ungewöhnliche Form war eine Änderung der Quarantänebestimmungen des RKI.
    Bei kühlen fünf Grad und dementsprechend warm angezogen hielten die MItglieder des Zweckverbandes Heimberggruppe ihre Sitzung im Freien ab. Grund für die ungewöhnliche Form war eine Änderung der Quarantänebestimmungen des RKI. Foto: Andrea Hammerl

    Eine denkwürdige Zweckverbandssitzung hielt Vorsitzender Tobias Gensberger im Hof des Wasserzweckverbandes Heimberggruppe in Treidelheim ab – bei fünf Grad Celsius, heißem Tee und löslichem Kaffee. Hintergrund sind die neuen Quarantänebestimmungen, die am 9. April vom RKI erlassen und seitdem vom Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen eins zu eins umgesetzt werden. Demnach wird nicht mehr zwischen Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades unterschieden, sondern es wurden sogenannte „enge Kontaktpersonen“ definiert.

    Wer sich länger als zehn Minuten gemeinsam in einem Raum aufhält, muss demnach in Quarantäne, sollte einer der Anwesenden – egal in welchem Abstand zu den Vorstandskollegen oder Gästen – bis zu drei Tage später positiv getestet werden. „Nur noch medizinischem Fachpersonal wird vom RKI zugetraut, FFP2-Masken richtig zu tragen“, wurde Gensberger von Johannes Donhauser, dem Leiter des Gesundheitsamtes, mitgeteilt „Laienträger gehen also alle in Quarantäne – es sei denn der Raum ist riesig, gleichzeitig gut belüftet und die Abstände werden durchweg eingehalten“. Das rieche nach einer Turnhallenlösung, schätzt Donhauser die Lage ein. Bürgermeister Georg Hirschbeck hatte am Vortag seine Gemeinderatssitzung in Rennertshofen aufgrund dessen sofort nach Eröffnung wieder geschlossen.

    Heimberggruppe: Künftig keine Mehrkosten mehr für Alteinwohner

    Gensberger hatte jedoch dringliche Beschlüsse auf der Tagesordnung, die er nicht verschieben wollte. So kam er auf die Idee, die Sitzung im Freien abzuhalten, was ihm vom Landratsamt genehmigt wurde – einschließlich der nichtöffentlichen Sitzung. Karin Johannsen von der Kommunalaufsicht befand „in Zeiten der Pandemie müssen unbürokratisch pragmatische Lösungen möglich sein“ und erlegte ihm lediglich auf, sicherzustellen, dass sich keine Zaungäste in Hörweite befinden. Was durch Wassermeister Karl Biber gewährleistet wurde, der die Umgebung sorgsam im Blick hielt.

    Nach anfänglichen Diskussionen, ob die Tagesordnung auf das Notwendigste beschränkt werden solle oder die Reihenfolge verändert werden könne, zog Gensberger auf allgemeinen Wunsch die Sitzung zügig in weniger als einer Stunde durch. Vertagt wurden der Jahresrückblick samt Verkaufsstatistik, der Bericht über die Hochbehältersanierung und die Details zur zukünftigen Kostenabrechnung der Friedhofsbewässerung.

    Einstimmige Entscheidung bei Wasseranschlüssen von neuen Baugebieten

    Beschlossen wurde dagegen, dass der Zweckverband Heimberggruppe Alteinwohner in Zukunft nicht mehr mit Mehrkosten belasten wird, die beim Wasseranschluss von neuen Baugebieten entstehen. Das haben die Verbandsräte einstimmig beschlossen. Der Verbandsvorsitzende zeigte sich sehr erleichtert, dass der Grundsatzbeschluss von allen Verbandsräten mitgetragen wird. Es war nicht einmal diskutiert worden, nachdem Arno Bitterwolf, Berater für Wasser- und Abwasserabgaben, klargestellt hatte, dass „es sich kein Wasserverband leisten kann, die Wasserversorgung von neuen Baugebieten zu finanzieren“.

    Das sei auch so bereits von Verwaltungsgerichten festgestellt worden. Alle Kosten, die der Verband nicht über Beiträge refinanzieren könne, müsse er auf die Gebühren umlegen und somit alle Wasserkunden zugunsten weniger Bauwerber belasten. „Es geht um das Verursacherprinzip und Gerechtigkeit für Alteinwohner“, warf Gensberger ein. Ob der Grundsatzbeschluss juristisch haltbar sei, wollte Franz-Josef Landes wissen, was Bitterwolf bejahte, indem er auf die kommunale Selbstverwaltung hinwies, der Zweckverband sei nicht verpflichtet, alle Bauvorhaben der Kommunen mitzufinanzieren.

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