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Steuerskandal in Türkheim: Chef-Ermittler prüft Verdacht auf Untreue

Steuerskandal in Türkheim

Chef-Ermittler prüft Verdacht auf Untreue

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    Die Aufklärung des Steuerskandals in der VG Türkheim kommt immer weiter vorn: Der Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Ebert hat auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, dass sich der Verdacht der Untreue aus Sicht der Ermittler erhärtet habe und deshalb staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen wurden.

    Ergebnisse im Steuerskandal: Ermittler brauchen noch vier Wochen

    Noch mindestens drei bis vier Wochen werde es aber dauern, bis erste Ergebnisse vorliegen könnten, so der Chef-Ermittler der Memminger Staatsanwaltschaft. „Anschließend müssen die Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei einer staatsanwaltschaftlichen Bewertung zugeführt werden“, sagt Christoph Ebert vorsichtig. Da derzeit die Ermittlungen noch in vollem Gange seien, könne er auch keine weiteren Details bekannt geben. Gerade beim Verdacht der Untreue, so Ebert, sei die Beweisführung enorm schwierig und nehme oft viel Zeit in Anspruch. Immerhin müsse ein gerichtlich bestellter Gutachter jeden einzelnen beanstandeten Gewerbesteuer-Bescheid einzeln prüfen und ermitteln, ob und wenn ja welcher Schaden tatsächlich entstanden ist.

    Dass aus den Vorermittlungen nun doch ein offizielles Ermittlungsverfahren wurde, macht die Staatsanwaltschaft an neuen Erkenntnissen fest, die den bestehenden Untreue-Verdacht erhärtet hätten. Gegen welche Personen genau ermittelt werde, wollte Staatsanwalt Ebert aber nicht sagen, ehe die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Diese beschränken sich aber nach wie vor nicht auf eine Einzelperson. Umfassend werde das ganze Ausmaß intensiv geprüft.

    Türkheimer Steuerskandal: Schaden wegen nicht erlassener Bescheide

    Auslöser für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren nicht erlassene Bescheide in den Jahren 2001 bis 2010, wodurch den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim 2,7 Millionen Euro Gewerbesteuer entgangen sind. Der Schaden an nicht eingeforderter Grundsteuer wird auf insgesamt 237.620 Euro beziffert, die von den VG-Gemeinden in den Jahren von 2002 bis 2011 an Grundsteuer nicht eingetrieben wurden. Weil in dieser Zeit viele Steuerbescheide nicht verschickt worden sind, verzichtete allein die Marktgemeinde Türkheim auf 198.355 Euro. Amberg ist ein Schaden von 27.400 Euro entstanden, Rammingen büßt immerhin 7360 Euro ein und Wiedergeltingen fehlen 4505 Euro. Weil die Fälle verjährt sind, können die Steuern nicht nachträglich berechnet werden.

    Mit diesen Zahlen waren die Bürgermeister der VG-Gemeinden Mitte November 2016 an die Öffentlichkeit. Sie wiesen damals darauf hin, dass mit der Aufarbeitung des Steuerskandals auch Grundsteuereinnahmen für die Gemeinden gesichert wurden. Denn die Summen, die der VG nach 2011 entgangen sind, werden nachträglich berechnet.

    Konsequenzen nach Steuerskandal: Disziplinarverfahren ruht derzeit

    Bezüglich der 237.620 Euro entgangenen Grundsteuern legten die Bürgermeister auch Wert auf die Feststellung, dass der tatsächliche Schaden für die VG-Gemeinden nur bei 60.000 Euro liege. Dank des kommunalen Finanzausgleichs werde er begrenzt. So betrage auch der tatsächliche Schaden aus den 2,7 Millionen Euro entgangenen Gewerbesteuereinnahmen nur unter 60.000 Euro. Unterm Strich muss aber der Steuerzahler dafür aufkommen.

    Wie mehrmals berichtet, hat ein VG-Mitarbeiter über Jahre hinweg zuwenig Bescheide erlassen. Da die Disziplinarbefugnisse hinsichtlich des zuständigen Sachbearbeiters bei der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim auf die Landesanwaltschaft Bayern übertragen wurden, sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das derzeit aber ruhe.

    Grund sind die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen, bis zu deren Abschluss das Disziplinarverfahren ausgesetzt wird.

    Dies ist gesetzlich so vorgesehen, um parallele Ermittlungen verschiedener Ermittlungsbehörden beim selben Sachverhalt zu vermeiden. Wenn die Memminger Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren abschließt, wird die Landesanwaltschaft Bayern das Disziplinarverfahren wohl fortsetzen, die Strafakten beiziehen und die disziplinarischen Vorwürfe weiter prüfen.

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