Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Spanner: Unpassender Griff in die Badehose

Spanner

Unpassender Griff in die Badehose

    • |
    Unpassender Griff in die Badehose
    Unpassender Griff in die Badehose

    Er saß auf seinem kleinen Badetuch etwas abseits der Liegewiese, blickte starr auf Kinder, die im Wasser spielten, und manipulierte gleichzeitig mit beiden Händen in seiner Badehose. Dafür wurde ein 61-Jähriger aus Wettstetten gestern von Strafrichterin Ida Roth verurteilt.

    Eine 21-Jährige, die sich zur selben Zeit mit ihrer Mutter an dem Baggersee bei Großmehring aufhielt, wurde zufällig Zeugin. Als sie sich einmal umdrehte, bemerkte sie den Frührentner, der im Schatten neben den Büschen auf die Kinder starrte und beide Hände in der Hose hatte. „Das ging minutenlang so“, sagte die Zeugin gestern vor Gericht aus. Die junge Frau informierte ihre Mutter und die trieb den Sittenstrolch schließlich mit lautstarken Worten davon – besser gesagt ins Wasser, denn dorthin flüchtete der 61-Jährige zunächst. Als er wieder herauskam und das Weite suchen wollte, war auch schon die Polizei da.

    Der Angeklagte stritt alle Vorwürfe ab

    Der Missgriff in die Badehose kommt dem verheirateten zweifachen Vater jetzt teuer zu stehen. 40 Tagessätze zu je 25 Euro muss er wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses berappen, insgesamt also 1000 Euro. Das wäre „billiger“ abgegangen, denn die Richterin hatte ihm eine geringere Strafe angeboten, wenn er ein Geständnis ablegt. Der Mann aber blieb dabei: „Ich habe nichts gemacht!“

    „Das stimmt alles nicht, die fantasiert oder hat geträumt“, behauptete der Mann gestern vor Gericht. Er habe sich höchstens mal kurz an die

    Badehose

    gegriffen, aber keinesfalls mit beiden Händen hinein. Er stritt alle Vorwürfe ab. Für den Staatsanwalt und die Richterin gibt es hingegen keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Zeugenaussage. „Die Zeugin hat glaubwürdig und ohne jede Widersprüche ausgesagt, da bestehen überhaupt keine Zweifel“, so die Vorsitzende.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden