Selbstmedikation eines Schmerzpatienten mit Marihuana aus Eigenanbau, oder kalkulierter, gewinnbringender Drogenhandel? Vor dieser Frage stand gestern das Schöffengericht am Amtsgericht Neuburg bei der Beurteilung eines 54-jährigen Angeklagten. Allerdings gab die Gesetzgebung von vorneherein eine eindeutige Richtlinie vor: „Sie sind unter ärztlicher Therapie. Das ist der legale Weg“, erklärte Vorsitzende Richterin Celina Nappenbach an den Beschuldigten gewandt. „Das Gericht kann Ihnen keinen illegalen Weg eröffnen. Hier liegt kein entschuldigender Notstand vor. Sie müssen sich an geltendes Recht halten.“
Neuburg