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Revision: Polizist steht wieder vor Gericht

Revision

Polizist steht wieder vor Gericht

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    Symbolbild: Landgericht Ingolstadt
    Symbolbild: Landgericht Ingolstadt Foto: Harald Jung

    Seit 2010 ist er bei gekürzten Bezügen vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Fall des Polizeibeamten, der sich und einer Kollegin mächtig Überstunden aufs Zeitkonto buchte und den Dienstwagen für Privatfahren missbrauchte, ist aber juristisch noch nicht abgeschlossen.

    Dem Beamten am Polizeipräsidium Oberbayern-Nord in Ingolstadt war ursprünglich vorgeworfen worden, zwei private Fahrten über jeweils 440 Kilometer mit dem Dienstwagen von einer Schulungsmaßnahme nach

    Aufgeflogen ist der 33-Jährige, weil ihn der Ex-Mann seiner Geliebten beobachtet hatte, wie er mit dem Dienstwagen bei der Freundin vorfuhr. Der Zeuge gab der Polizei einen Hinweis und daraufhin ermittelte die Kripo gegen den Kollegen. Der ist in der EDV-Abteilung des Präsidiums tätig und hatte dort Zugriff auf die Zeitkonten.

    Eigentlich sollte der Fall juristisch längst abgeschlossen sein. Der Mann wurde nämlich zunächst im April 2012 von einer Strafrichterin am Amtsgericht Ingolstadt abgeurteilt. Da kam er mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten davon. Das hätte ihm zumindest den Job bewahrt, denn erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe muss er automatisch aus dem Dienst entfernt werden. Die Staatsanwaltschaft legte aber gegen das Ersturteil Berufung ein, weil sie eine höhere Strafe wollte. So kam es dann auch in der zweiten Instanz. Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Georg Sitka brummte dem Polizisten 14 Monate auf Bewährung und 4000 Euro Geldbuße auf. Der Mann, der nach Ansicht des sachbearbeitenden Oberstaatsanwalts Christian Veh „nichts im Staatsdienst verloren hat“, wäre damit den Job los gewesen.

    Erwartungsgemäß stellte der Beamte einen Antrag auf Revision. Damit nutzte er seine allerletzte Chance auf ein milderes Urteil und gleichzeitig die Fortzahlung seiner Bezüge. Denn solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann seine Dienstentfernung nicht erfolgen. Und so lange hat er Anspruch auf Geld vom Staat.

    Bis heute, denn das Urteil der zweiten Instanz hielt der höchstrichterlichen Prüfung nicht stand. Der Revisionsantrag ist anerkannt worden. Das Landgericht habe es versäumt, in seinem Urteil eine exakte Auflistung der vorgeworfenen unberechtigen Überstunden vorzunehmen, lautet einer der Gründe.

    Nun muss das Landgericht – in diesem Fall eine andere Berufungskammer, nämlich jene unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl – den Fall völlig neu aufrollen. Ab dem kommenden Mittwoch wird verhandelt. Die Kammer hat drei Prozesstage angesetzt. Auch gegen das Urteil, das jetzt fallen wird, kann wieder ein Antrag auf Revision eingereicht werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Polizeibeamte das auch tut, wenn er wieder mehr als ein Jahr aufgebrummt bekommt. Allein schon, um Zeit zu gewinnen. Bis dann wieder entschieden ist, dürften erneut viele Monate verstreichen, in denen der Staat seinem Beamten die monatlichen Bezüge überweisen muss.

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