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Recht: Jugendliche üben „Selbstjustiz“

Recht

Jugendliche üben „Selbstjustiz“

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    Fälle von Körperverletzungen unter Jugendlichen – beispielsweise in der Schule – häufen sich. Auch diese Täter können vor den „Teen Court“ kommen, in dem Gleichaltrige das Urteil fällen.
    Fälle von Körperverletzungen unter Jugendlichen – beispielsweise in der Schule – häufen sich. Auch diese Täter können vor den „Teen Court“ kommen, in dem Gleichaltrige das Urteil fällen. Foto: Archiv

    Ingolstadt Drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren klauen in einem Ingolstädter Elektroladen einen Laptop und PC-Spiele im Gesamtwert von rund 1000 Euro. Sie werden geschnappt, müssen sich am Ende aber nicht vor einem Jugendrichter verantworten.

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