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Neuburg: Rasender Notarzt: Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut

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Rasender Notarzt: Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut

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    Notarzt Dr. Alexander Hatz (Mitte): "Der "rasende" Notarzt muss nun doch keine Strafe befürchten.
    Notarzt Dr. Alexander Hatz (Mitte): "Der "rasende" Notarzt muss nun doch keine Strafe befürchten. Foto: Daniela Fischer

    Notarzt Dr. Alexander Hatz sollte eigentlich 4500 Euro Strafe zahlen und für sechs Monate den Führerschein verlieren. Einen entsprechenden Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft verhängt. Denn ein Autofahrer hatte sich von dem Mediziner, der mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz gefahren war, gefährdet gefühlt und den Notarzt angezeigt.

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