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Prozessauftakt: Entenjagd auf Weiher wurde Tragödie: War das Boot überladen?

Prozessauftakt

Entenjagd auf Weiher wurde Tragödie: War das Boot überladen?

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    Sie kannten sich teils seit vielen Jahren und waren Freunde. Alte Waidkameraden ohnehin. Und so eine Entenjagd auf den Gewässern des 69-jährigen Teichwirts und Jagdkameraden hatten die meisten auch schon oft mitgemacht. Aber was an diesem Silvestertag 2013 als geselliger Jahresausklang geplant war, wurde zu einer „Katastrophe“, wie der Jagdherr am Montag zu Strafrichter Jochen Metz sagte.

    Gegen 13.45 Uhr stiegen am Unglückstag drei Männer und zwei Frauen gut gelaunt in das knapp vier Meter lange Flachbodenboot aus Aluminium. Sie wollten sich auf die schwimmenden Plattformen verteilen, die auf dem sogenannten Unterweiher bei Einberg treiben, um von dort aus Enten zu schießen. Den Außenborder bediente ein 36-Jähriger aus dem Raum Regensburg. Auch er ist Jäger und absolvierte seit wenigen Monaten eine Ausbildung zum Teichwirt bei dem 69-jährigen Fischzüchter und Jäger. Beide sitzen seit Montag auf der Anklagebank.

    Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Beide haben einen Strafbefehl über 120 Tagessätze bekommen, was einer Bewährungsstrafe von vier Monaten gleichzusetzen ist. Beide haben Einspruch eingelegt. Deshalb wird jetzt verhandelt. Beide sagten beim Prozessauftakt in Pfaffenhofen, dass sie sich keiner Schuld bewusst seien.

    Das Boot hatte gerade abgelegt, als es voll Wasser lief

    Die Katastrophe ereignete sich also kurz nach 13.45 Uhr: Das Boot hatte gerade abgelegt und befand sich etwa 150 Meter vom Ufer entfernt, als es plötzlich über den Bug nach vorne wegkippte, in wenigen Sekunden voll Wasser lief und dann versank. Mit ihm alle fünf Passagiere. Die beiden Frauen und der Bootsführer konnten sich aus eigener Kraft ans Ufer retten.

    Ein 70 Jahre alter Waidmann aus Schweitenkirchen versank zwar im Wasser, wurde später aber bewusstlos geborgen. Doch es war schon zu spät: Der Mann starb vier Tage später im Krankenhaus an den Folgen. Untergegangen ist auch der jüngste Waidmann in der Jagdgesellschaft, ein 33-Jähriger aus Geisenfeld. Seine Leiche wurde von Polizeitauchern drei Tage später aus dem eisigen Wasser geborgen. Der Vater dieses Opfers tritt in diesem Strafverfahren als Nebenkläger auf.

    Der Bootsführer sagte aus, es habe zunächst keine Auffälligkeiten oder gar Anzeigen einer Überladung gegeben. Das Wasserfahrzeug sei urplötzlich durch einen „Ruck“ nach unten weggezogen worden. Der Eigentümer des Sees meint, ein Tau könnte sich an einem Wurzelstock oder einem anderen größeren Stück Holz verfangen haben. Aber die Taucher der Polizei haben damals an der Unglücksstelle nichts gefunden. Und als der Teich Wochen später im Zuge der Bewirtschaftung abgelassen wurde, konnte auch die Besatzung eines

    Staatsanwaltschaft ist von reiner Fahrlässigkeit überzeugt

    Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass reine Fahrlässigkeit die Ursache gewesen ist. Das Boot „war mangelhaft ausgestattet und deutlich überladen“, sagt Staatsanwalt Jürgen Staudt. Er stützt sich auf einen Gutachter. Nach dessen Feststellungen war das Unglücksboot nicht geeignet, um fünf Erwachsene plus Waffen und Munition aufzunehmen. Und auf noch etwas baut der Staatsanwalt in diesem Prozess: Ein Mitarbeiter des Teichwirtes sagte damals gleich nach der Katastrophe zur Polizei, das Unglücksboot sei nur für maximal drei Personen geeignet, für mehr auf keinen Fall. Jagdgesellschaften hätten sonst auch immer ein größeres Boot benutzt, doch das habe damals ein Leck gehabt. Nur deshalb sei das kleinere Boot verwendet worden.

    Die Angeklagten sagen, es wären Schwimmwesten vorhanden gewesen und auch alle darauf aufmerksam gemacht worden. Aber anlegen habe keiner eine wollen. Der Bootsführer hat keinen Motorbootführerschein. Die Anwälte bezweifeln, ob der überhaupt notwendig wäre, weil der 22 Hektar große Weiher ihrer Ansicht nach nicht unter die Schifffahrtsordnung fällt. Auch das ist strittig. – Das Urteil soll am Mittwoch kommender Woche fallen.

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