Laut Angeklagtem geschah dies aus Versehen. Der Vorfall hatte sich Ende Juni diesen Jahres vor einer Pension in Münchsmünster ereignet.
Der Angeklagte war mit Kollegen auf einem Konzert gewesen und hatte Alkohol konsumiert, wie er vor Gericht erzählte. Von einem Kollegen sei er immer wieder gereizt und provoziert worden. Im Laufe des Abends sei es dann zu Beschimpfungen gekommen. Vor der Pension, in der der Angeklagte zur Tatzeit wohnte, eskalierte die Situation. Dem Angeklagten sei mit der Faust ein blaues Auge geschlagen und gegen das Bein getreten worden: „Ich wollte mir das nicht gefallen lassen.“
Daraufhin hab er zu einer am Boden stehenden Bierflasche gegriffen. Im gleichen Moment aber wurde vom Wirt der Pension, der von dem Lärm der Männer aufgewacht war, die Tür geöffnet und ein Splitter traf den 73-jährigen Wirt am Hals. „Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, was ich mit der Flasche vorhatte. Ich war betrunken und wollte mich verteidigen“, sagte der Angeklagte.
Der Wirt, der vor Gericht als Zeuge geladen war, konnte selbst nachträglich auch nicht mehr sagen, ob der Angeklagte mit der Flasche die geschlossene Tür der Pension getroffen hat. Der 73-Jährige erlitt bei dem Vorfall eine Schnittwunde und Verletzungen im Gesicht.
Während der Verhandlung entschuldigte sich der Täter bei dem Pensionswirt. Der Mann nahm die Entschuldigung an.
Staatsanwalt Roland Kempfle hielt dem Angeklagten zugute, dass er noch nie strafrechtlich aufgefallen war und das Opfer keine großen Verletzungen erlitten hat. Bei der Forderung des Strafmaßes wurde sein gesundheitlicher Zustand ebenfalls berücksichtigt. Im Laufe der Verhandlung wurde nämlich bekannt, dass der Angeklagte unter Angstzuständen und an einer leichten körperlichen wie geistigen Behinderung leidet. Dennoch betonte der Staatsanwalt, dass es sich bei Vorfällen mit Glasflaschen um ein ernsteres Vergehen handelt.
Der Angeklagte wurde von Richterin Ida Roth zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. „Normalerweise wird bei Angriffen mit Glasflaschen keine Bewährung verhängt,“ so die Richterin. Roth begründet das Urteil damit, dass der Täter ein Geständnis abgelegt hatte, sich entschuldigt hat und offensichtlich Reue zeigt. Der 32-Jährige nahm das Urteil an und entschuldigte sich nochmals für die Tat.