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Ortlfing: Dorferneuerung Ortlfing: Auch private Maßnahmen werden gefördert

Ortlfing

Dorferneuerung Ortlfing: Auch private Maßnahmen werden gefördert

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    Ein völlig neues Gesicht wird das Ortlfinger Ortszentrum um den Spielplatz und die Dorfschänke bekommen.
    Ein völlig neues Gesicht wird das Ortlfinger Ortszentrum um den Spielplatz und die Dorfschänke bekommen. Foto: Peter Maier

    Diese Woche bekamen die Bewohner des Ortsteils Ortlfing Post. Grund dafür ist die amtliche Bekanntmachung der Einleitung der Dorferneuerung Ortlfing zwei. „In diesem Verfahren können auch Privatpersonen in den Genuss staatlicher Förderungen kommen“, wie Bürgermeister Michael Böhm am Mittwochabend im Rahmen der Gemeinderatssitzung erklärte. Es geht dabei um Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück. Als Beispiel nannte Böhm Fassadensanierungen oder die Anschaffung eines neuen Zauns. „Die Bürger sollen dazu animiert werden, sich am Verschönerungsprozess zu beteiligen“, so der Bürgermeister.

    In zwei Bereichen können Privatpersonen auf Förderungen hoffen. Der erste betrifft die Bausubstanz. Förderungswürdig sind laut einem Merkblatt des Amtes für Ländliche Entwicklung dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts-, und Nebengebäuden, die Revitalisierung von Gebäuden sowie die Modernisierung alter Häuser, eine Fassadengestaltung mit Wärmedämmung oder die Beseitigung baulicher Missstände.

    Dorferneuerung: Fassadenbegrünung und Entsiegelung

    Der Regelfördersatz beträgt hier 30 Prozent der Nettokosten. Der Höchstfördersatz liegt bei 35 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro. Ein höherer Förderungssatz ergibt sich für besonders wertvolle Gebäude beispielsweise im Sinne des Denkmalschutzes.

    Der zweite Bereich, in dem die Ortlfinger auf Förderungen hoffen dürfen, betrifft die Vorbereiche und Hofräume. Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Entsiegelungen und eine ausreichende Begrünung fallen unter anderem unter diese Kategorie. Der Regelfördersatz liegt hier bei 25 der Höchstfördersatz bei 30 Prozent der Nettokosten. Maximal werden 15.000 Euro gefördert. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 1000 Euro sind nicht förderfähig. Wer Interesse hat, kann sich beim Amt für Ländliche Entwicklung anmelden.

    Gemeinde will Fachplaner engagieren

    Die Gemeinde wird des Weiteren einen Fachplaner beauftragen, der die Interessierten fachlich bei dem Prozess begleitet. Nachdem die Anträge bei der Behörde eingegangen sind, werden sie geprüft. Erst wer eine schriftliche Zustimmung erhält, darf mit der geplanten Maßnahme beginnen. Bereits begonnene Maßnahmen werden laut Merkblatt nicht mehr gefördert. Begleitet wird dieser Teil des Verfahrens von der Dorferneuerung, die von kommunaler Seite aus vorgenommen wird. Diese soll laut Böhm in diesem Jahr beginnen und betrifft unter anderem den Dorfplatz. (wiel)

    Der Antrag ist an das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern zu stellen. Sachgebiet F3 Bauwesen und Dorferneuerung, Infanteriestraße 1, 80797 München. Dem Antragsformular sollten Kostenvoranschläge beigelegt werden, eine Projektbeschreibung mit Bestandsfotos sowie ggf. Pläne, Entwürfe und Skizzen zum Bauvorhaben.

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