Wer in Oberhausen baut, muss dafür sorgen, dass auf dem Grundstück auch Platz für zwei Parkplätze pro Wohnung ist. Diese Vorgabe macht die Gemeinde ihren Bauherren. Allerdings gibt es in Oberhausen keine Stellplatzverordnung, die diese Forderung juristisch untermauert – und genau das ist nach Ansicht des Landratsamts ein Problem. Deshalb tritt nun eine solche Satzung zum 1. April in Kraft.
Oberhausen