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Notarzt: Keine Strafe für Notarzt: Nicht nur Alexander Hatz ist erleichtert

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Keine Strafe für Notarzt: Nicht nur Alexander Hatz ist erleichtert

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    Alexander Hatz darf weiter selbst den Notarzt-Wagen fahren. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehl zurückgezogen. Nicht nur den Notarzt selbst erleichtert das.
    Alexander Hatz darf weiter selbst den Notarzt-Wagen fahren. Die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehl zurückgezogen. Nicht nur den Notarzt selbst erleichtert das. Foto: Luzia Grasser

    Noch einmal stand Alexander Hatz am Montag ganz im Fokus der Medien, nachdem bekanntgeworden war, dass die Staatsanwaltschaft den Antrag auf einen Strafbefehl zurückgezogen hat. Vor allem freute sich Hatz über den „gigantischen Rückhalt“, den er in den vergangenen Tagen seit der Veröffentlichung des Vorfalls in der Neuburger Rundschau bundesweit erfahren hat – von Kollegen aus dem Rettungsdienst und von Menschen, denen er bereits lebensrettende Hilfe geleistet hat. Doch nicht nur der 51 Jahre alte Notarzt aus Neuburg nahm die Entscheidung mit Freude auf.

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