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Neue Regelungen für Saisonarbeiter

Neuburg

Neue Regelungen für Saisonarbeiter

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    Nach der neuen Einreiseverordnung in Bayern dürfen Personen zu einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in den Freistaat einreisen. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die jeweiligen Arbeitskräfte beim Landratsamt anzumelden und die hygienischen Vorkehrungen sicherzustellen. Das teilt das hiesige Landratsamt in einer aktuellen Meldung mit.

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