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Neue Regelung: Erleichterungen für Spargelbauern

Neue Regelung

Erleichterungen für Spargelbauern

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    Wenn der Spargel sprießt, darf man keine Zeit verlieren. Diesem Umstand wurde jetzt Rechnung getragen, indem die Arbeitsbedingungen für Erntehelfer aus dem Ausland gelockert wurden.
    Wenn der Spargel sprießt, darf man keine Zeit verlieren. Diesem Umstand wurde jetzt Rechnung getragen, indem die Arbeitsbedingungen für Erntehelfer aus dem Ausland gelockert wurden. Foto: Archiv

    Spargelbauern können künftig ihre Saisonarbeiter schneller und einfacher beschäftigten. Ab Januar können Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Das bedeutet, dass in Zukunft keine Einstellungszusage und kein Arbeitsvertrag bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur abgegeben werden muss. Damit entfällt auch die Arbeitsgebühr in Höhe von 60 Euro je Arbeitnehmer.

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