Spargelbauern können künftig ihre Saisonarbeiter schneller und einfacher beschäftigten. Ab Januar können Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Das bedeutet, dass in Zukunft keine Einstellungszusage und kein Arbeitsvertrag bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur abgegeben werden muss. Damit entfällt auch die Arbeitsgebühr in Höhe von 60 Euro je Arbeitnehmer.
Neue Regelung