Es wird dunkel gewesen sein, als der Mann das Loch ausgrub. Neben ihm lag, in Tüchern gewickelt, ein totes Kind. Gerade dem Schoss der Mutter entsprungen, tat es seinen letzten Atemzug – noch bevor es getauft werden konnte. Es starb mit dem Makel der Erbsünde behaftet, darf also nicht in der geweihten Erde des katholischen Friedhofs bestattet werden und wird auch keine selige Bleibe im Jenseits haben. Ein Gedanke, der Eltern erschaudern lässt.
Neuburg