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Neuburg: Warum gilt im Neuburger Krankenhaus keine generelle FFP2-Pflicht?

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Warum gilt im Neuburger Krankenhaus keine generelle FFP2-Pflicht?

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    In der KJF Klinik in Neuburg gilt, im Gegensatz zu anderen Bereichen, keine generelle FFP2-Pflicht.
    In der KJF Klinik in Neuburg gilt, im Gegensatz zu anderen Bereichen, keine generelle FFP2-Pflicht. Foto: Rother (Archiv)

    Seit dieser Woche reichen normale Masken in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nicht mehr aus. Wer in den Supermarkt geht, einen Termin in der Verwaltung hat oder mit dem Linienbus fährt, muss neuerdings FFP2-Masken tragen. Diese Masken sollen auch den Träger vor einer Ansteckung schützen. Die Hoffnung der Politik: Unter anderem mit dieser Maßnahme sollen die Corona-Zahlen endlich nach unten gedrückt werden. Doch die neue Regelung findet, zur Verwunderung mancher, generell nicht überall Anwendung – auch nicht im sensiblen Gesundheitsbereich. In einem internen Schreiben der KJF Klinik St. Elisabeth, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Es gilt keine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unserer Klinik.“ Warum ist das so?

    Keine FFP2-Pflicht in Krankenhäusern: Das sagt die Klinik in Neuburg

    Das Schreiben ging vergangene Woche an die Mitarbeiter der Klinik und wurde der Neuburger Rundschau zugesendet. Der anonyme Hinweisgeber kann dieses Vorgehen nicht nachvollziehen. „Die Patienten haben zum Teil nicht mal einen normalen Mundschutz auf, die körperliche Nähe ist nicht zu vermeiden“, schreibt er. „Beim Einkaufen und im ÖPNV habe ich bei weitem nicht diese Nähe zu den anderen Menschen, muss aber eine FFP2-Maske tragen.“ Dass diese Regelung nicht im Krankenhaus gilt, finde er „unverantwortlich den Patienten und dem Personal gegenüber“.

    Auf Anfrage nimmt das Krankenhaus in Neuburg dazu Stellung. Demnach gelte in der Versorgung von positiv getesteten Patienten für das Personal eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem habe die KJF Klinik ein strenges FFP2-Maskengebot für alle Bereiche ausgesprochen, in denen mit einer verstärkten Aerosolbildung zu rechnen sei, heißt es. „In unserem Haus betrifft dies die zentrale Notaufnahme, die Intensivstation und die Station mit Infektionsbereich.“ In allen anderen Bereichen sei es den Mitarbeitern freigestellt, ob sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen. „Beide Maskenformen werden unseren Mitarbeitern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“ Diese Regelung sei konform zu den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, betont die Klinikleitung.

    Keine FFP2-Maskenpflicht für Patienten

    Und was ist mit Patienten? Die sind laut Mitteilung lediglich dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Eine FFP2-Maskenpflicht besteht auch vonseiten des RKI nicht für Patienten“, teilt die KJF Klinik mit. „Es wäre wünschenswert, wenn ein positiv-getesteter Patient eine solche Maske tragen würde, aber gerade der stationäre Patient ist oft so schwer erkrankt, dass er dies gesundheitlich nicht leisten kann“.

    Unter einer Belastung von 100 bis 125 Watt, was einem schnellen Gehen in der Ebene entspreche, steige unter einer FFP2-Maske der Kohlendioxidgehalt deutlich an. „Das können alte, kranke Patienten überwiegend nicht leisten. Sie würden die Maske nicht eng anliegend tragen und damit wäre ihr Schutz schlechter als ein gut sitzender Mund-Nasen-Schutz“, schreibt die Klinik.

    Masken in Krankenhäusern: Klinik in Neuburg sei "vorbildlich"

    Grundsätzlich stimme man sich bei solchen Fragen zum Thema Hygiene eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt sowie dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene in Freiburg, einem führenden Dienstleister zur Krankenhaushygiene, ab. Die Maßnahmen seien konform mit den Vorgaben der obersten hygienischen Behörde in Deutschland, dem RKI. Eduard Fuchshuber, Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, sagt: „Die Klinik in Neuburg setzt die Regelungen des RKI absolut vorbildlich im Sinne des Mitarbeiter- und Patientenschutzes um.“

    Ministerium sieht keinen Bedarf für strengere Regeln

    Ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums bestätigt, dass beim Besuch von Patienten in Krankenhäusern keine FFP2-Maskenpflicht besteht. „Aufgrund der ohnehin geltenden strengen Schutz- und Hygieneregeln in Krankenhäusern und der Tatsache, dass viele Krankenhäuser nach unserem Kenntnisstand Besuche derzeit in der Regel gänzlich untersagen beziehungsweise sehr stark einschränken, sind strengere Regelungen derzeit nicht erforderlich“, teilt der Ministeriumssprecher mit. Die FFP2-Maskenpflicht gelte dagegen beispielsweise beim Besuch von Bewohnern von vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorresidenzen.

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