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Neuburg: Tödlicher Radunfall 2020 in Neuburg: Jetzt gibt es ein Urteil

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Tödlicher Radunfall 2020 in Neuburg: Jetzt gibt es ein Urteil

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    Zwei Spiegel an der Einmündung der Monheimer in die Ingolstädter Straße ermöglichen dem Rechtsabbieger einen Blick rückwärts auf den Radweg.
    Zwei Spiegel an der Einmündung der Monheimer in die Ingolstädter Straße ermöglichen dem Rechtsabbieger einen Blick rückwärts auf den Radweg. Foto: Winfried Rein

    Ein dreiviertel Jahr nach dem tödlichen Radlerunfall an der Kreuzung Monheimer/Ingolstädter Straße gibt es jetzt ein Urteil gegen den beteiligten Lkw-Fahrer. Das Amtsgericht Neuburg hat einen Strafbefehl mit 9000 Euro und drei Monate Fahrverbot verhängt. Doch der 37-jährige Bosnier hat Einspruch eingelegt.

    Amtsgericht Neuburg: Strafbefehl bei dem 37-Jährigen ist angekommen

    Deshalb kommt es wohl zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Einspruch sei zwar „auf die Rechtsfolgen beschränkt“, so Richterin Isabell Streif, doch eine einvernehmliche Lösung sei hier kaum vorstellbar. Der verurteilte Lkw-Fahrer will einen niedrigeren Tagessatz. Darüber könne man reden, so die Pressesprecherin des Amtsgerichts, „das Fahrverbot ist aber nicht verhandelbar“. Die Strafe ist auf 150 Tagessätze zu 60 Euro festgelegt.

    Immerhin ist jetzt geklärt, dass der per Post geschickte Strafbefehl bei dem 37-Jährigen in Bosnien-Herzegowina angekommen ist. Mit der Beschränkung des Einspruchs erkenne der Lastwagenfahrer seine Schuld am Tod des 81-jährigen Radfahrers an. Laut Gericht hätte er den herannahenden Rentner in seinem Spiegel erkennen und anhalten müssen.

    Was die Beteiligung des Radfahrers anbelangt, erklärt die Richterin: „Man kann nicht sagen, dass er etwas falsch gemacht hat.“ Wie mehrmals berichtet, hatte sich der Radfahrer aus Ried stadteinwärts der Kreuzung genähert, während gleichzeitig der Lkw-Fahrer mit seinem langen Lastzug nach rechts in die Monheimer Straße abbog. Laut Gutachter war der Radler vor dem Zusammenstoß noch 52 Meter entfernt und näherte sich mit 10 bis 15 km/h. Kurz vor dem Aufprall war sein Tempo gleich Null, das heißt, er hat vorher noch gebremst. Das Erkennen der Gefahr und die folgende Reaktionszeit hatten leider nicht gereicht. „Für den Radfahrer war der Unfall schwer zu verhindern“, so das Gericht.

    Verunglückter Radfahrer: Einziger tödlicher Unfall 2020 im Raum Neuburg

    Der Sattelzug habe etwa 14 km/ als Abbiegegeschwindigkeit gehabt. Er sei nicht bereits weitgehend in der Monheimer Straße gewesen, als es zur Kollision kam. Nur die Zugmaschine sei eingeschwenkt, dann erfasste der lange Auflieger den Radler und schleifte ihn einige Meter mit, so hat es der Sachverständige rekonstruiert.

    Es war der einzige tödliche Unfall 2020 im Raum Neuburg. Stadtpolitik und Verwaltung haben mittlerweile die Situation verbessert. Am Ampelmasten ist ein Konvexspiegel und auf der Verkehrsinsel ein rechteckiger, beheizbarer Spiegel montiert worden. Dazu kommt ein Blinklicht mit Radfahrersymbol als Warnung für Rechtsabbieger. Darüber hinaus lässt das Ordnungsamt die Ampelschaltung so ändern, dass die Grünphase der Monheimer Straße nachmittags kürzer und dafür das Grün für die Ingolstädter Straße länger ausfällt. Noch einzustellen wären die fünf Sekunden Vorlauf-Grün für die Radfahrer.

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