Der Neuburger Oberbürgermeister Bernhard Gmehling hat im Rahmen des Hausrechts bei Gremiumssitzungen der Stadt Neuburg verfügt, dass ab dem 18. Mai Teilnehmer an Stadtrats- oder Ausschussitzungen einen Corona-Negativtest vorlegen müssen. Dies gilt für Stadtratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter sowie Besucher. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn ein vor maximal 48 Stunden vorgenommener PCR-Test oder ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC Antigentest vorgelegt wird.
Neuburg