Der Neuburger Oberbürgermeister Bernhard Gmehling hat im Rahmen des Hausrechts bei Gremiumssitzungen der Stadt Neuburg verfügt, dass ab dem 18. Mai Teilnehmer an Stadtrats- oder Ausschussitzungen einen Corona-Negativtest vorlegen müssen. Dies gilt für Stadtratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter sowie Besucher. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn ein vor maximal 48 Stunden vorgenommener PCR-Test oder ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC Antigentest vorgelegt wird.
Alternativ besteht die Möglichkeit unter Aufsicht eines Verwaltungsmitarbeiters einen Selbsttest im Vorraum des Sitzungssaales durchzuführen. Anstatt eines Negativtests kann eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung gegen das Coronavirus vorgelegt werden, sofern die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Da Einsichtnahmen im Bauamt auch einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen, gelten auch hier ab sofort die oben genannten Regeln zur Testpflicht.
Ein Livestream der Sitzungen in Neuburg sind die als Alternative
Die Stadt Neuburg bietet zu Sitzungen des Stadtrates einen Internet-Livestream an. Gezeigt wird der öffentliche Teil der Sitzung mit Redebeiträgen in Ton und Bild sowie die Präsentationen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten. Angeboten wird der Bürgerservice auch zur nächsten Sitzung am 18. Mai ab 17 Uhr unter der Adresse www.neuburg-donau.de/livestream.
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