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Neuburg-Schrobenhausen: Wann Anlieger bei Glatteis streuen müssen

Neuburg-Schrobenhausen

Wann Anlieger bei Glatteis streuen müssen

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    Nach dem milden November kann es jetzt örtlich richtig eisig werden, wie der Wetterdienst meldet. Dann wird das Gehen zum Rutschen.
    Nach dem milden November kann es jetzt örtlich richtig eisig werden, wie der Wetterdienst meldet. Dann wird das Gehen zum Rutschen. Foto: Roland Furthmair

    Es kann schnell gehen. In der einen Sekunde auf dem Weg in die Arbeit, in der nächsten plötzlich längs auf dem Asphalt. Jeder ist schon einmal auf glatten Gehsteigen ausgerutscht. Doch was ist, wenn etwas Schlimmeres passiert? Welche Schuld trägt der Verantwortliche, der den Weg räumen muss? Und wann und wo muss ich als Anlieger eigentlich die Gehwege freimachen?

    Immer wieder landen Stürze auf Schnee oder Eis vor Gericht. Normalerweise springt in Fällen wie diesen die Haftpflichtversicherung ein, doch es gibt Situationen, in denen sie vor dem Zivil- oder sogar dem Strafgericht verhandelt werden.

    Ein 63-Jähriger wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

    Ein Beispiel: Ein 63-jähriger Unterallgäuer war dort wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er sei seiner Räumpflicht nicht nachgekommen, so die Anklage. Auf dem Gehweg vor seiner Firma war eine Frau ausgerutscht und hatte sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Der Angeklagte verteidigte sich vor Gericht damit, dass er am betreffenden Morgen um sieben Uhr nachgeprüft habe, ob er streuen muss. „Ich habe nicht geräumt und gestreut, weil das nicht notwendig war“, sagte er vor Gericht. Dann sei er zu einem Termin gefahren und um zehn Uhr wieder gekommen.

    Während er weg war, etwa gegen halb neun, rutschte die 69-Jährige aus, obwohl sie winterfeste Schuhe trug. Sie brach sich zweimal die Hand und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch, der sie bis heute behindert.

    Aus Unwissenheit ist der Angeklagte daraufhin vor dem Strafgericht gelandet. Normalerweise greift hier die Haftpflichtversicherung. Der 63-Jährige wollte den Fall jedoch nicht seiner Versicherung melden, weswegen die Geschädigte Anzeige erstattete. „Ich dachte, wenn ich meine Versicherungsnummer melde, bekenne ich mich schuldig. Das war alles ein Missverständnis“, sagte er und entschuldigte sich bei der Geschädigten.

    Muss man ständig den Gehsteig kontrollieren?

    Er beteuerte wiederholt, bis zehn Uhr zweimal den Gehsteig kontrolliert zu haben. „Muss ich da dauernd raus?“, fragt der Angeklagte. „Wenn es die Umstände erfordern, dann ja“, antwortete der Richter. Das bestätigt auch Bernhard Mahler, Pressesprecher der Stadt Neuburg. Er plädiert dafür, dass sich die Anwohner rechtzeitig mit Streugut eindecken und sich dann vorausschauend verhalten: „Wenn man selber unterwegs ist, will man ja auch, dass gestreut ist.“

    Die Gehwege bezeichnen jedoch nicht nur diesen, sondern alle Straßen, die an Grundstücke angrenzen. Mahler: „Wäre ja auch ungerecht, wenn die Stadt der einen Straßenseite einen Gehweg vor die Tür baut, der gestreut werden muss, und die andere Seite ist fein raus.“ Doch wie oft am Tag muss man sich um die „Sicherung der Gehbahnen“ kümmern? Mahler beruhigt, dass die Bürger nicht den ganzen Tag mit der Schippe draußen stehen müssen. Aber eben so oft, wie es für die „Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich“ ist. Und wenn die Bewohner berufstätig sind? „Vielleicht einfach einen Nachbarn um Hilfe bitten, oder im Zweifel einen Hausmeisterservice beauftragen.“

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