Hochwasserereignisse sind wie langfrequente Wellen. Schwappen sie übers Land hinweg, sind die Folgen oft fatal, entsprechend alarmiert ist die Öffentlichkeit. Im Wellental dagegen relativiert sich die Betroffenheit, eine trügerische Verdrängung stellt sich ein. Dabei ist sicher, die nächste Hochwasserwelle kommt bestimmt – irgendwann. Der Staat treibt deshalb den Hochwasserschutz voran, indem er Überschwemmungsgebiete festlegt. Mittels eines statistischen Modells werden Gebiete bestimmt, die bei einem Jahrhundert-Hochwasser (HQ100) voraussichtlich überschwemmt werden. Die Wasserwirtschaftsämter sind durch das Bayerische Wassergesetz verpflichtet, diese Areale zu ermitteln und zu kartieren. Die rechtliche Umsetzung vor Ort fällt in den Aufgabenbereich der Landratsämter. Im konkreten Fall der Kleinen Paar hat die Neuburger Behörde 2015 eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes ausgesprochen. Die Marktgemeinde fühlt sich dadurch in ihrer kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigt und prüft eine Klage.
Neuburg-Schrobenhausen