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Neuburg-Schrobenhausen: Trotz Corona: Warum darf der KJR seine Sitzung abhalten?

Neuburg-Schrobenhausen

Trotz Corona: Warum darf der KJR seine Sitzung abhalten?

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    Der Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen veranstaltet am Freitag seine Herbstvollversammlung.
    Der Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen veranstaltet am Freitag seine Herbstvollversammlung. Foto: Kaya (Symbol)

    Warum darf der Kreisjugendring, wenn andere nicht dürfen? Diese Frage stellen sich derzeit viele Vereine im Landkreis. Denn: Der Kreisjugendring (KJR) lädt am kommenden Freitag zu seiner Herbstvollversammlung ein – im großen Kreis und vor Ort. Während viele Vereine durch die Corona-Regeln gezwungen waren, ihre Jahreshauptversammlungen und Neuwahlen ausfallen beziehungsweise ins kommende Jahr zu verschieben, darf der KJR seine Sitzung abhalten. Warum?

    Neuburg-Schrobenhausen: Warum darf Kreisjugendring Versammlung abhalten?

    Guido Büttner
    Guido Büttner Foto: Gloria Geißler

    Guido Büttner, der Geschäftsführer des KJR Neuburg-Schrobenhausen hätte grundsätzlich kein Problem damit gehabt, die Herbstvollversammlung digital stattfinden zu lassen, wie er sagt. Büttner ist medienaffin und technisch bewandert, sodass es nicht am Know-how liegt. „Ich hatte schlichtweg keine Zeit, die Sitzung digital vorzubereiten“, gibt er zu. Weil das neue Schülerwohnheim in der Monheimer Straße, das der Kreisjugendring betreibt, gerade eröffnet wurde, hatte Büttner hier alle Hände voll zu tun.

    Deswegen setzt er auf eine Präsenzveranstaltung. Die sei dringend nötig, denn es gilt, den Haushalt für das kommende Jahr zu beschließen. „Sonst sind wir 2021 handlungsunfähig“, sagt er. Coronabedingt ist schon die Frühjahrsvollversammlung ausgefallen, in der die Delegierten aller Verbände, Initiativen und Vereine, welche in der Jugendarbeit aktiv sind und in den Jugendring aufgenommen wurden, üblicherweise die Jahresrechnung absegnen und den Vorstand entlasten.

    Landratsamt hat die Sitzung abgesegnet

    Das Landratsamt hat das Abhalten der Sitzung abgesegnet, unter anderem, weil der Kreisjugendring eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, also mit öffentlichen Aufgaben betraut ist. In der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist geregelt, dass die Beschränkungen auf zwei Hausstände und maximal zehn Personen dann nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gelten, wenn ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

    Aus dem Landratsamt heißt es: Der KJR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Da in der Herbstvollversammlung des Kreisjugendrings Neuburg-Schrobenhausen der Haushalt verabschiedet werden muss, ist die Sitzung selbst zwingend erforderlich. Eine Sitzung in digitaler Form wäre zwar grundsätzlich möglich, allerdings muss eine Abstimmung auf Antrag auch geheim erfolgen können. In Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen ist eine solche geheime Abstimmung mit den dem KJR zur Verfügung stehenden Mitteln derzeit technisch nicht darstellbar. Ein persönliches Zusammenwirken ist daher in diesem Ausnahmefall zwingend erforderlich.

    Es gelten die üblichen Sicherheitsvorkehrungen

    Für die Vollversammlung gelten natürlich weiterhin die üblichen Sicherheitsvorkehrungen wie Abstandsgebot, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Vorhalten eines entsprechenden Hygienekonzepts. Um ausreichend Platz zu haben, findet die Sitzung im neuen Schülerwohnheim statt.

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