Raub, Computerbetrug und gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage gegen einen 25 Jahre alten Schrobenhausener am Mittwoch am Amtsgericht Neuburg. Der Prozess wäre sicherlich nicht ohne eine empfindliche Strafe für den jungen Mann ausgegangen. Doch durch eine Lücke im Gesetz wurde er freigesprochen.
Neuburg-Schrobenhausen