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Neuburg-Schrobenhausen: Inzidenz drei Tage über 50: Das sind die Folgen in Neuburg-Schrobenhausen

Neuburg-Schrobenhausen

Inzidenz drei Tage über 50: Das sind die Folgen in Neuburg-Schrobenhausen

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    Endlich wieder Schule: Die Schüler des Descartes-Gymnasiums freuten sich auf ein Wiedersehen.
    Endlich wieder Schule: Die Schüler des Descartes-Gymnasiums freuten sich auf ein Wiedersehen. Foto: Winfried Rein

    Es ist ein Hin und Her. Nachdem für den Einzelhandel eine gute Woche (fast) alles so war, wie vor der Zeit mit Corona, gibt es ab Mittwoch bereits wieder Einschränkungen. Der Grund dafür ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldete Wert der Sieben-Tages-Inzidenz. Drei Tage lag der Landkreis zuletzt über einer Inzidenz von 50 und das hat Konsequenzen.

    Das Gesundheitsamt meldete am Montag 106 infizierte Landkreisbürger und damit zwei weniger als einen Tag zuvor. Ähnlich gleich lagen nach dem Wochenende die Werte des RKI für die Sieben-Tages-Inzidenz. Sie betrug nach 63,7 am Samstag, am Sonntag und Montag jeweils 78,1.

    Ab Mittwoch heißt es in Neuburg-Schrobenhausen Click & Meet

    Bis heute, Dienstag, gilt für den Einzelhandel noch die Regelung von zehn Quadratmeter pro Kunde für Läden bis 800 Quadratmeter und 20 Quadratmeter pro Kunde für größere Geschäfte – das trifft in Neuburg nur auf MediaMarkt und Bullinger zu. Ab Mittwoch heißt es bei Click & Meet grundsätzlich 40 Quadratmeter pro Kunde.

    Die Einzelhandelsgeschäfte bleiben also, anders als bei Click & Collect, nicht geschlossen. Weil man allerdings vor dem Besuch einen Termin vereinbaren muss, hat das Neuburger Stadtmarketing seinen Mitgliedern eine Internetplattform zur Verfügung gestellt, damit Kunden recht einfach einen Termin vereinbaren können. „Welches Geschäft es nutzen will, kann das gerne tun“, sagt Stadtmarketing-Geschäftsführer Michael Regnet.

    Laufkundschaft muss vor den Geschäften im Landkreis nicht ausgesperrt bleiben

    Es könne weiter auch Laufkundschaft in die Geschäfte, wenn der Laden noch genügend Platz dafür bietet. Auf alle Fälle muss ein Kontaktformular mit den Kundendaten ausgefüllt werden.

    Während für den Landkreis Pfaffenhofen ab Mittwoch dasselbe wie für Neuburg-Schrobenhausen gilt, hat Ingolstadt am Montag wieder den Sprung unter die 50er Inzidenz-Marke geschafft. Der Landkreis Eichstätt liegt nach wie vor deutlich darunter.

    Für die Schulen und die Kindertagesbetreuung ändert sich vorerst nichts (siehe Info-Kasten). Endlich wieder Schule hieß es deshalb auch für die Schützlinge des Neuburger Descartes-Gymnasiums. Die erste Hälfte der 960 Schüler kam zum „Re-Start“. Sie freuten sich natürlich auf ein Wiedersehen mit ihren Freunden, im Schulhaus waren strikt die Hygieneregeln einzuhalten. Ein „richtiges Wohlgefühl“ habe sich noch nicht eingestellt, sagt Direktor Peter Seyberth, dazu gebe es noch zu viele Fragenzeichen. Das Kollegium sei noch nicht geimpft und sowohl die Schnelltests wie deren Anwendungspraxis ließen noch auf sich warten. Die 80 Abiturienten des Gymnasiums lernen schon länger im Präsenzunterricht für ihre Prüfungen.

    Das gilt in Neuburg-Schrobenhausen ab Mittwoch:

    • Öffnung des Einzelhandels: Ladengeschäfte können für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum öffnen (Click and Meet). Wer das Angebot nutzt, muss dem Betreiber seine Kontaktdaten nennen. Betreiber haben zudem weitere Beschränkungen bzgl. der Verkaufsflächen (auf 40 qm ein Kunde) zu beachten.
    • Kontaktbeschränkung Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. (Gilt bereits ab der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 35 seit 13. März).
    • Sport Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Dabei darf die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
    • Schulen/Kinderbetreuung Für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekanntgegebenen Regelungen. Die Regelungen für die darauffolgende Woche gibt das Landratsamt am Freitag, 19. März, auf der Grundlage der Sieben-Tages-Inzidenz bekannt.
    • Weiter ohne vorherige Terminvereinbarung sind geöffnet:
      - der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
      - Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
      - Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbaren
      Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
      - Auch Museen und Ausstellungen bleiben für Besucher offen, jedoch ist hier eine Terminbuchung erforderlich.
    • Dauer Diese Einstufung und die damit verbundenen Regeln gelten, bis der betreffende Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (oder nicht mehr überschritten) wird. Die dann maßgeblichen Regelungen treten wieder ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über-/Unterschreitung in Kraft. (mit rew)

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