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Neuburg-Schrobenhausen: Geflügelpest breitet sich in Neuburg-Schrobenhausen aus: Das ist zu beachten

Neuburg-Schrobenhausen

Geflügelpest breitet sich in Neuburg-Schrobenhausen aus: Das ist zu beachten

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    Für die Hühner im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen  heißt es wegen der Geflügelpest ab in den Stall.
    Für die Hühner im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen heißt es wegen der Geflügelpest ab in den Stall. Foto: Julian Leitenstorfer

    Nachdem Anfang Februar bei einer Graugans im Landkreis das Virus der Geflügelpest nachgewiesen wurde, breitet sie sich weiter aus. Das Landratsamt weist Geflügelhalter daher noch einmal darauf hin, was zu beachten ist.

    Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Sie ist auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link veröffentlicht: www.neuburg-schrobenhausen.de.

    Ziel muss auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sein, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern

    Um zu verhindern, dass der Pestvirus in Hausgeflügelbestände gelangt, ist Hausgeflügel seit dem 14. Februar aufzustallen, also in geschlossenen Ställen zu halten. Dazu sind alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (das heißt Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises halten, verpflichtet, teilt das Landratsamt mit. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

    Zur Früherkennung der Erkrankung müssen zudem ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere oder die Anzahl gelegter Eier dokumentieren. Damit soll der Gesundheitsstatus der gehaltenen Tiere belegt und sichergestellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpest frühzeitig erkannt wird. Die bereits per Allgemeinverfügung vom 1. Februar für alle Geflügelhalter angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten.

    Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger der Geflügelpest ist in Deutschland bislang nicht bekannt

    Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekanntgeworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

    Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidienststellen unter genauer Angabe des Fundortes zu melden.

    Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. (nr)

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