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Neuburg-Schrobenhausen: Der „Hausarrest“ für Hühner ist aufgehoben

Neuburg-Schrobenhausen

Der „Hausarrest“ für Hühner ist aufgehoben

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    Seit vergangenen November galt im Landkreis die strikte Stallpflicht wegen der Vogelgrippe. Gestern hat das Bayerische Umweltministerium die von den Geflügelhaltern herbeigesehnte Aufhebung verkündet.
    Seit vergangenen November galt im Landkreis die strikte Stallpflicht wegen der Vogelgrippe. Gestern hat das Bayerische Umweltministerium die von den Geflügelhaltern herbeigesehnte Aufhebung verkündet. Foto: Bernhard Weizenegger

    Das sind endlich gute Nachrichten für Geflügelhalter. Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherministerium hat gestern die Kreisverwaltungen aufgefordert, die Stallpflicht für Federvieh mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Damit dürfen auch Halter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Auch das Verbot von öffentlichen Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis ist zurückgenommen. Allerdings müssen noch bis 20. Mai die angeordneten, strengeren Hygienevorschriften eingehalten werden.

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