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Neuburg-Schrobenhausen: Corona stellt Forstbesitzer im Landkreis vor Fragen

Neuburg-Schrobenhausen

Corona stellt Forstbesitzer im Landkreis vor Fragen

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    Bei vielen Waldbesitzern herrscht derzeit eine gewisse Verunsicherung, ob es mit dem Hintergrund der aktuellen Ausgangssperren erlaubt ist, sich um seinen Wald zu kümmern. Dazu gibt die Waldbesitzervereinigung (WBV) Neuburg-Schrobenhausen und der Bayerische Waldbesitzerverband bekannt, dass dies unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.

    Waldarbeit in Neuburg-Schrobenhausen: Kontakt reduzieren

    So ist bei der Waldarbeit der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Jedoch sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit ernst zu nehmen und einzuhalten. So kann der Mindestabstand ohne Probleme eingehalten werden, denn es genügt, wenn eine weitere Person sich in Sicht- oder Rufweite befindet.

    Diese Person muss in der Lage sein, erste Hilfe zu leisten und einen Notruf abzusetzen. Die Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn es im Betrieb aufgrund anderer Tätigkeiten nicht möglich ist, dass eine zweite Person vor Ort ist.

    In diesem Fall sind jedoch Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Geeignete Vorkehrungen sind hierbei das Tragen eines Telefons mit Notruffunktion, der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage bei Arbeiten mit der Seilwinde und das Informieren der Angehörigen über den Arbeitseinsatz, den Arbeitsort und den Rückkehrzeitpunkt. Auch Nachbarschaftshilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So sollte die Fahrt in den Wald getrennt erfolgen, jeder eigenes Werkzeug verwenden, die Möglichkeit die Hände zu waschen gegeben sein und der Mindestabstand eingehalten werden.

    Trotz Corona: Gewisse Arbeiten müssen erledigt werden

    Trotz Einschränkungen gibt es zu dieser Zeit dringende Waldarbeiten, die zu erledigen sind. So werden auch durch die Corona-Krise erhebliche Auswirkungen auf den Holzmarkt erwartet. Teilweise sind diese jetzt schon zu spüren. So wurde die Abnahme von Papierholz bereits gestoppt und dieses kann derzeit nicht vermarktet werden. Durch Exportbeschränkungen, fehlende Arbeiter in der Holzindustrie und den nachfolgenden Betriebszweigen wird auch die Abnahmemenge von Rundholz höchstwahrscheinlich sinken.

    Verschärfend kommt ein zu erwartender starker Käferbefall in diesem Jahr hinzu. So sind für den Frühling warme Temperaturen mit wenig Niederschlag prognostiziert. Waldbesitzer sind angehalten ihre Bestände regelmäßig auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Auch die weitere Aufarbeitung des im Februar entstandenen Sturmholzes genießt hohe Priorität. Hier sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit unbedingt zu beachten oder Profis mit den Arbeiten zu beauftragen. Jedes Jahr gibt es hier schwere Unfälle.

    In den kommenden Wochen muss viel Holz gelagert werden

    Durch die zu erwartende schlechte Abfuhr von Holz und die zu erwartenden Käferholzmengen, ergeben sich für die kommenden Wochen große Holzmengen, die gelagert werden müssen. Hier gibt es staatliche Hilfen, die diesen wirtschaftlichen Schaden zum Teil ausgleichen. So können bei Lagerung von Käferholz mit einem Mindestabstand von 500 Meter zum nächsten Nadelwaldbestand Förderungen beantragt werden. Um eine Förderung zu erhalten, sind Holzlagerplätze vom Revierleiter abzunehmen. Die WBV ist auf der intensiven Suche nach Holzlagerplätzen, um so die Situation im Frühling und Sommer zu entschärfen und den wirtschaftlichen Schaden für Waldbesitzer so gering wie möglich zu halten.

    Auch die Frühjahrspflanzung zählt zu den regulären und aktuellen Betriebsarbeiten. Agrar- und Landhandel sind von den Schließungen von Einzelhandelsgeschäften ausgenommen. Auch können Zäune bei den Abholstellen der WBV und den Baumschulen abgeholt werden. Für eine staatliche Förderung ist vor Beginn von waldbaulichen Arbeiten eine Antragstellung und Bewilligung nötig. (sco)

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