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Neuburg-Schrobenhausen: Corona in Neuburg-Schrobenhausen: Wieder zwei Todesfälle

Neuburg-Schrobenhausen

Corona in Neuburg-Schrobenhausen: Wieder zwei Todesfälle

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    Seit Pandemie-Beginn sind im Landkreis 26 Menschen gestorben, die an Corona erkrankt waren..
    Seit Pandemie-Beginn sind im Landkreis 26 Menschen gestorben, die an Corona erkrankt waren.. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen berichtet von 21 Neuinfektionen. Neun Personen sind den weiteren Angaben zufolge wieder genesen. Damit sind aktuell 253 Landkreisbürger mit Sars-Cov-2 infiziert. Außerdem wurden zwei weitere Todesfälle gemeldet.

    Corona-Pandemie in Neuburg-Schrobenhausen: Weitere Neuinfektionen

    Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt laut Angaben des Robert-Koch-Instituts momentan bei 154,2.

    Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit acht bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon wird intensivmedizinisch beatmet. Bei einem weiteren Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.

    In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit neun bestätigte Coronavirus-Patienten betreut. Einer davon wird intensivmedizinisch beatmet.

    Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 1027 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 748 als bereits genesen. 26 Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, sind gestorben.

    Corona-Pandemie in Neuburg und Region: Das sind die Beschlüsse

    • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal in jedem Fall mit zehn Personen gestattet. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen werden nicht mehr geduldet. Verstöße werden geahndet.
    • Reisen: Auf nicht notwendige private Reisen und auf Verwandtenbesuche soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
    • Kultur und Freizeit: Theater, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Auch Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen sind ab Montag dicht. Das gilt ebenso für Bordelle. Im Veranstaltungsbereich bleiben weiterhin viele Lichter aus.
    • Sport: Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird wieder untersagt. Ausnahme ist der Individualsport – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand – in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Die bittere Schließ-Liste umfasst weiterhin Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
    • Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Klubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nur der Außer-Haus-Verkauf ist gestattet. Kantinen immerhin dürfen weiter betrieben werden.
    • Körpernahe Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben hingegen weiter möglich. Friseursalons dürfen weiter öffnen.
    • Handel: Zu Hamsterkäufen besteht kein Anlass. Denn der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen (zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen) insgesamt geöffnet. Allerdings ist nicht mehr als ein Kunde auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt.
    • Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen. (AZ/nr)

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