Seit 23 Jahren ist Dr. Alexander Hatz als Notarzt in der Region unterwegs. Fast immer mit Blaulicht und Martinshorn und mit erhöhtem Tempo – weil es im Ernstfall schnell gehen muss und es um die Gesundheit oder sogar das Leben eines Menschen geht. Nicht anders verhielt es sich im April vergangenen Jahres. Doch der damalige Einsatz hat heute strafrechtliche Konsequenzen. Denn ein entgegenkommender Autofahrer hat Hatz angezeigt. Nun flatterte dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes in der Region 10 ein Strafbefehl ins Haus. Er soll 4500 Euro zahlen und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben.
Alexander Hatz: "Meine berufliche Grundlage ist gefährdet."
Hatz wusste seit Mai, dass gegen ihn ermittelt wird, konnte sich aber nicht vorstellen, dass die Folgen so gravierend sein würden. „Zuerst einmal konnte ich mich nicht an eine gefährliche Situation erinnern. Und zum Zweiten befand ich mich im Einsatz zu einem lebensbedrohlichen Kindernotfall, hatte Blaulicht und Martinshorn, sowie Abblendlicht und Nebelscheinwerfer an.“
Laut Strafbefehl hat Hatz zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt. Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagt Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter auf Anfrage. Beim Strafmaß gebe es für eine solche Gefährdung keinen Freiraum. Auch bei einem Blaulichteinsatz müsse Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen werden. An andere Fälle dieser Art kann sich Walter nicht erinnern. Es gebe kaum juristische Probleme oder Unfälle mit Einsatzfahrzeugen.
Hatz hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. „Wenn diese Strafe Bestand hat, ist meine berufliche Grundlage gefährdet.“ Neben dem Notarztdienst ist Hatz als Betriebsarzt bei vielen Unternehmen in ganz Bayern unterwegs. Er ist fassungslos. Er hat in Flensburg noch nicht einmal einen Punkt, wie er sagt, fährt seit 23 Jahren selbst das Notarztfahrzeug bei mehr als 5000 Einsätzen unfallfrei. „Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?“
Kind drohte zu ersticken
Natürlich sei es immer ein Abwägen der Verkehrssituation unter psychischem Druck, so Hatz. Aber noch nie hätte er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. „Das wäre ja auch in höchstem Maße widersinnig, denn ich brächte mich dadurch ja selbst in Gefahr. Dabei muss ich wohlbehalten beim Patienten ankommen, um helfen zu können.“
Die Chronologie der Ereignisse schildert Hatz so: Am 23. April 2014 wurde er zu einem Einsatz nach Karlshuld gerufen. Bei einem Kind bestand der Verdacht auf einen Fremdkörper in der Luftröhre und damit Erstickungsgefahr. Auf der Fahrt nach Karlshuld habe er, wie immer, mit Blaulicht, Martinshorn, Abblend- und Nebellicht und zusätzlich mit der Lichthupe die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt.
An eine derart „enge“ Begegnung kann sich Hatz nicht erinnern. Einen Monat später erfuhr der Notarzt, dass gegen ihn ermittelt wird. Erst kurz vor Weihnachten habe er Akteneinsicht bekommen. Am 8. Januar hat Hatz’ Rechtsanwalt eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgeschickt. Der Strafbefehl vom Amtsgericht Neuburg erreichte Hatz am 13. Januar.
Anwälte: Strafbefehl ist völlig unverständlich
Für höchst fatal halten die Rechtsanwälte, Günther Schalk und Florian Englert, den Strafbefehl gegen ihren Mandanten. „Ich bin selbst ehrenamtlich stellvertretender Kreisvorsitzender des BRK-Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen und zusätzlich als Helfer vor Ort häufig im ehrenamtlichen Rettungseinsatz mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs“, erzählt Schalk. „Aus dieser Perspektive heraus kann ich nur den Kopf schütteln, wie jemand überhaupt auf die Idee kommen kann, einen Notarzt oder Rettungsdienstler im Einsatz anzuzeigen.“ Wer einen Einsatz fahre, riskiere jedes Mal selbst seine Gesundheit, nur um möglichst schnell zu einem Menschen zu kommen, bei dem es oft um Leben oder Tod gehe.
„Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen, sondern einen Strafbefehl mit Führerscheinentzug über ein halbes Jahr verhängen. Das ist ein fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen.“ Laut Schalks Kollegen Englert ist zudem kritisch zu hinterfragen, inwieweit die beiden Autofahrer, der Anzeiger und der Zeuge, sich in der angeblich kritischen Situation selbst verkehrswidrig verhalten haben, zumal Einsatzfahrzeugen unverzüglich freie Fahrt zu gewähren ist.
Hatz fährt derweil unverdrossen weiter seine Notarzt-Einsätze. Und hofft, dass nun schnell ein Gerichtstermin anberaumt wird. Denn das daraus resultierende Urteil wird nicht nur für ihn Auswirkungen haben.