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  3. Neuburg: Neuburger Sommerpark: Warum nicht gleich?

Neuburg
09.07.2021

Neuburger Sommerpark: Warum nicht gleich?

Es war eine langwierige Entscheidung: Nach der Absage des Neuburger Sommerparks Ende Juni darf der Volksfestersatz nun doch stattfinden. Zwar sind Volksfeste landesweit nach wie vor verboten, mit einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes darf die Veranstaltung aber dennoch stattfinden.
Foto: Manfred Reichl (Archiv)

Plus Nach langem Hin und Her wurde der Neuburger Volksfestersatz nun doch erlaubt. Warum das Landratsam dem Sommerpark erst jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilte.

Der Neuburger Sommerpark war endgültig abgesagt. Nach wochenlangem Kampf der Stadt um den Volksfestersatz schien eine Umsetzung unter keinen Umständen möglich – bis jetzt! Obwohl das Landratsamt dem Sommerpark am 29. Juni die endgültige Absage erteilt hatte, gibt es nun plötzlich doch grünes Licht für den Sommerpark.

Rechtlich hat sich seit der Absage des Sommerparks nichts geändert. Nach wie vor gilt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nach welcher Volksfeste grundsätzlich verboten sind. Wäre da nicht ein Ausnahmenkatalog, der temporäre Freizeitparks dann doch erlaubt, wenn bestimmte Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden: eine begrenzte Besucherzahl, kein Bierzelt oder eine eingezäunte Fläche. Eben genau die Maßnahmen, die auch für den Neuburger Sommerpark vorgesehen waren.

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