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Neuburg: Mörder des Pfaffenhofener Getränkehändlers muss ins Gefängnis

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Mörder des Pfaffenhofener Getränkehändlers muss ins Gefängnis

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision im Fall des ermordeten Getränkehändlers.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision im Fall des ermordeten Getränkehändlers. Foto: Uli Deck (dpa)

    Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt gegen Stefan Simon wegen Mordes und Raub mit Todesfolge an einem Pfaffenhofener Getränkehändler ist rechtskräftig. Das Schwurgericht hatte den Münchener im Juli vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nun verworfen. Simons Anwalt, Peter Gietl, hatte im Prozess auf Totschlag plädiert.

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